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11.9.2010
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FAQ: die häufigsten Fragen und Antworten

Weitere Fragen

Wie kann ich regelmäßig meine Beitragsposition kontrollieren?

Laborfonds schickt jedem Mitglied innerhalb März jeweils einen Kontoauszug, der alle eingezahlten Beiträge und die erzielten Renditen enthält. Zusätzlich kann man jederzeit die Beitragsposition auf der Internetseite des Fonds (siehe Rubrik Mitglieder) einsehen. Dafür benötigt man die geheimen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), welche das Mitglied per Post zusammen mit der Einschreibebestätigung erhält.

Was mache ich, wenn ich meine geheimen Zugangsdaten verloren habe?

Um neue Zugangsdaten zu erhalten, genügt eine E-Mail an check@pensplan.com und die Angabe der persönlichen Daten.

Was sind die Kosten von Laborfonds?

Die Kosten von Laborfonds unterteilen sich in:
  • die Einschreibegebühr
  • die Mitgliedsgebühr
  • die Vermögensverwaltungskosten
Die einmalige Einschreibegebühr beträgt:
  • 2,58 € zu Lasten des Arbeitnehmers
  • 2,58 € zu Lasten des Arbeitgebers
Für die steuerlich zu Lasten lebenden Personen beläuft sich die Einschreibegebühr 5,16 €.
Die Mitgliedsgebühr ist jährlich zu entrichten und beträgt derzeit 10 €. Bei Angestellten wird diese auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Zusätzlich sind Kosten für die Vermögensverwaltung vorgesehen, deren Höhe von der gewählten Investitionslinie abhängt und direkt auf dem Vermögen belastet wird:
  • Garantierte Investitionslinie: 0,31% jährlich
  • Vorsichtig-Ethische Investitionslinie: 0,28% jährlich
  • Ausgewogene Investitionslinie: 0,26% jährlich
  • Dynamische Investitionslinie: 0,46% jährlich

Was passiert, wenn ich mein Arbeitsverhältnis beende und selbstständig werde?

In diesem Fall verlieren Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei Laborfonds und können Ihre angereifte Position ablösen, auf einen anderen Rentenfonds übertragen oder aber beibehalten.

Kann ich meine Laborfondsposition auch nach der Pensionierung beibehalten?

Ja. Das Laborfondsmitglied mit den Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Pension (z.B. NISF/INPS, NFAÖV/INPDAP) kann sich die Zusatzrente bzw. die Rentenleistung in Form von Kapital auch erst zu einem späteren, frei bestimmbaren Zeitpunkt ausbezahlen lassen.





Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
WERBEMITTEILUNG
vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.