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18.5.2012
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FAQ: die häufigsten Fragen und Antworten

Leistungen

Kann ich jederzeit über mein angespartes Kapital verfügen?

Nein. Grundsätzlich kann man erst bei Pensionierung über das Kapital verfügen, indem man um die Auszahlung der Zusatzrente ansucht.
Alternativ kann man sich zu diesem Zeitpunkt auch bis 50% der angereiften Position als Kapital in einer einmaligen Rate ausbezahlen lassen. Das restliche Kapital wird in Form einer Zusatzrente ausbezahlt. Liegt die Zusatzrente, die man aufgrund der angereiften Position erhalten würde, unter einem gewissen Mindestbetrag, der an das Sozialgeld gekoppelt ist, kann man sich auch die gesamte Position als Kapital ausbezahlen lassen.
Vor der Pensionierung kann man in gewissen Fällen einen Vorschuss oder die Ablöse beantragen.

Wann habe ich Anspruch auf die Zusatzrente?

Angestellte im Privatsektor haben bei Erreichen der Voraussetzungen für die staatliche Pension Anspruch auf die Zusatzrente, falls sie seit mindestens fünf Jahren in den Rentenfonds eingeschrieben sind.
Öffentlich Angestellte, die seit mindestens fünf Jahren eingeschrieben sind, erhalten die Zusatzrente bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters ausbezahlt. Oder im Falle der Beendigung der Erwerbstätigkeit bei mindestens fünfzehn Jahren Mitgliedschaft und einem Alter, das höchstens zehn Jahre unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt.
Weist der öffentlich oder privat Angestellte bei Pensionierung weniger als fünf Mitgliedsjahre auf, kann er die Ablöse der angereiften Position beantragen.

Wie lange wird die Zusatzrente ausbezahlt?

Die Zusatzrente ist eine Leibrente, das heißt, sie wird lebenslang ausbezahlt.

Was geschieht bei Ableben des Mitglieds vor der Pensionierung?

Die Gesetzesbestimmungen sehen vor, dass bei Ableben vor der Pensionierung die angereifte Position abgelöst wird und zwar:
  • bei den Angestellten im Privatsektor: von den Erben beziehungsweise anderen begünstigten (natürlichen oder juridischen) Personen, die vom Mitglied ernannt wurden.
  • bei öffentlich Angestellten: vom Ehepartner beziehungsweise den Kindern beziehungsweise den Eltern (letztere, falls zu Lasten lebend).
Ist keine dieser Personen vorhanden, geht die Position an den Rentenfonds über.
Die Mitglieder von Laborfonds können mittels einem eigenen Formular (siehe Rubrik FORMULARE) eine begünstigte Person ernennen, falls die oben genannten Personen nicht vorhanden sind.

Was geschieht bei Ableben des Mitglieds nach der Pensionierung?

Das hängt von der Art der Zusatzrente ab, die das Mitglied zum Zeitpunkt der Pensionierung wählt: Wird eine übertragbare Zusatzrente gewählt, erhält die begünstigte Person nach Ableben des Mitglieds weiterhin die Zusatzrente ausbezahlt.

Was versteht man unter Vorschuss?

Unter Vorschuss versteht man die Auszahlung eines Teils des Kapitals vor der Pensionierung. Angestellte im Privatsektor können in folgenden Fällen einen Vorschuss auf ihre angereifte Position beantragen:

  • Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, den Ehepartner oder die Kinder (jederzeit bis 75% der angereiften Position)
  • Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder beziehungsweise Renovierung der Erstwohnung (nach acht Mitgliedsjahren bis 75% der angereiften Position)
  • Sonstige Bedürfnisse (nach acht Mitgliedsjahren bis 30% der angereiften Position).

Öffentlich Angestellte können nach acht Mitgliedsjahren um einen Vorschuss bis 100% der angereiften Position ansuchen für:

  • Ausgaben im Gesundheitsbereich
  • Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder beziehungsweise Renovierung der Erstwohnung.

Wer um einen Vorschuss ansucht, bleibt – im Gegensatz zur Ablöse – weiterhin Mitglied bei Laborfonds.


Was versteht man unter Ablöse?

Unter Ablöse versteht man die vorzeitige Auszahlung der gesamten angereiften Position vor der Pensionierung. Dementsprechend endet die Mitgliedschaft beim Rentenfonds. Alternativ zur Ablöse hat das Mitglied selbstverständlich auch die Möglichkeit, seine Position bei Laborfonds beizubehalten.
Um die Ablöse kann das Mitglied bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ansuchen. Angestellte im Privatsektor können zusätzlich bei langer Arbeitslosigkeit die Ablöse beantragen.
Als Ablöse bezeichnet man auch die Auszahlung der angereiften Position an die Erben bzw. Begünstigten bei Ableben des Mitglieds vor der Pensionierung.

Was versteht man unter Übertragung?

Unter Übertragung versteht man den Wechsel des Rentenfonds. Das Mitglied kann nach mindestens zwei Jahren (fünf Jahre bei öffentlich Angestellten) die gesamte angereifte Position in gewissen Fällen auch früher –auf einen anderen Rentenfonds übertragen; in gewissen Fällen ist die Übertragung auch früher möglich.





Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
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vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
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Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.