Beschwerdestelle
Beschwerden an Laborfonds und Berichte an die COVIP
An die Beschwerdestelle von Laborfonds können sich alle Personen wenden, die vermutete Unregelmäßigkeiten, Kritiken oder das Nichtfunktionieren des Fonds sowie die fehlende Erfüllung der Verpflichtungen von Seiten des Fonds gegenüber seinen Kunden, welche im Wesentlichen in der
DIENSTCHARTA beschrieben sind, melden möchten.
Eingereichte Beschwerden, welche die wesentlichen Merkmale für ihre Behandlung aufweisen (wie z.B. schriftliche Form, Angaben zum Beschwerdeführer, Inhalt der Beschwerde), werden von Laborfonds innerhalb von 14 Arbeitstagen beantwortet.
Die Beschwerdestelle wird gemäss des
BESCHLUSSES DER COVIP VOM 4. NOVEMBER 2010 („ANWEISUNGEN FÜR DIE BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN") geführt. Mit diesem Beschluss definiert die Aufsichtsbehörde die operativen und organisatorischen Abläufe, an welche sich die Rentenfonds halten müssen, um eine effiziente Behandlung der eingereichten Beschwerden zu garantieren.
Die Einreichung einer Beschwerde erfolgt in der Regel mittels dem entsprechenden
FORMULAR, das per Post, Fax oder persönlich zu übermitteln ist. Ebenso können Beschwerden auf elektronischem Wege
ONLINE eingereicht werden.
Für den Fall, dass die Beantwortung der Beschwerde den Kunden nicht zufrieden stellt oder in allen anderen Fällen, bei denen eine Streitfrage mit Laborfonds zugrunde liegt, kann er das außergerichtliche Schlichtungsverfahren einleiten, indem er sich, wie von der
DIENSTCHARTA vorgesehen an die Verbraucherzentrale Südtirol, Zwölfmalgreinerstr. 2 in Bozen wendet.
Für den Fall, dass Laborfonds nicht innerhalb der oben genannten vorgesehenen Frist antwortet oder die Antwort auf die vorgelegte Beschwerde nicht zufrieden stellend ist, kann ein Bericht an die COVIP gesendet werden, um die Unregelmäßigkeiten, Kritiken oder das Nichtfunktionieren des Fonds zu bemängeln. Darüber hinaus ist es möglich, in besonders schweren oder dringlichen Fällen, bei denen möglicherweise die Gesamtheit der Rentenfondsmitglieder einen Schaden erleiden könnte, direkt an die COVIP zu schreiben, ohne zuvor eine Beschwerde eingereicht zu haben: Normalerweise sind dies Fälle, welche von Verbänden oder sonstigen Vertretungsorganismen der Mitglieder gemeldet werden.
Alle Informationen zur Übermittlung von Berichten an die COVIP finden Sie im Leitfaden „Guida pratica alla trasmissione degli esposti“ auf der Internetseite der COVIP (
www.covip.it).