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11.9.2010
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Allgemeine Gesetzesbestimmungen

Die wichtigste Rechtsquelle zur Zusatzvorsorge ist das GESETZESVERTRETENDE DEKRET VOM 5. DEZEMBER 2005, NR. 252.

Bei den Angestellten der öffentlichen Verwaltungen finden hingegen die Bestimmungen des GESETZESVERTRETENDEN DEKRETS VOM 21. APRIL 1993, NR. 124 Anwendung.

Falls Sie sich für andere Rechtsquellen zur Zusatzrente interessieren, empfehlen wir Ihnen den eigenen Abschnitt GESETZGEBUNG auf der Homepage von PensPlan.




Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
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vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.