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6.2.2012
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Beitragszahlung

Für die Arbeitnehmer setzt sich die Einzahlung in den Laborfonds für gewöhnlich aus drei Bestandteilen zusammen, deren Höhe in den einzelnen Kollektivverträgen bzw. -abkommen geregelt ist:
  • einen Anteil zu Lasten des Arbeitnehmers
  • einen Anteil zu Lasten des Arbeitgebers
  • einen Teil bzw. die gesamte anreifende Abfertigung.
Die Mitglieder des Privatsektors können hingegen auch nur die anreifende Abfertigung in den Laborfonds einbezahlen.
Die Beiträge werden in der Regel – nämlich falls nicht anders vom Kollektivvertrag vorgesehen – ab dem auf den Beitritt folgenden Monat fällig und durch den Arbeitgeber alle drei Monate in den Laborfonds einbezahlt.
Die steuerlich zu Lasten lebenden Personen können selbst die Höhe der Beiträge und die Häufigkeit der Einzahlungen mittels Banküberweisung festlegen.

Anmerkung: Die Arbeitnehmer haben ebenfalls die Möglichkeit, direkt – und somit nicht über den Arbeitgeber – zusätzliche Beitragszahlungen neben im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlungen mittels Banküberweisung in den Laborfonds durchführen.




Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
WERBEMITTEILUNG
vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.