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6.2.2012
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Kosten

Die einmalige Einschreibegebühr beläuft sich auf 2,58 € zu Lasten des Arbeitnehmers und auf 2,58 € zu Lasten des Arbeitgebers und wird bei Arbeitnehmern zusätzlich zur ersten Beitragszahlung überwiesen. Die Einschreibegebühr für die steuerlich zu Lasten lebenden Personen beläuft sich auf 5,16 €.

Der jährlich anfallende Mitgliedsbeitrag dient zur Deckung der Verwaltungskosten und beträgt aktuell 10 €. Der Beitrag wird zur Hälfte von der Beitragszahlung des Arbeitgebers und zur Hälfte von der Beitragszahlung des Arbeitnehmers in dreimonatlichen Raten einbehalten.

Zusätzlich zu diesen Gebühren sind Verwaltungskosten vorgesehen, die sich je nach Investitionslinie unterscheiden. Diese Kosten werden direkt vom Vermögen des Fonds einbehalten, das heißt, es verringert sich die Nettorendite der einzelnen Investitionslinie. Die Verwaltungskosten für die einzelnen Investitionslinien belaufen sich auf:



 
           Garantierte Investitionslinie:
Verwaltungskommission: 0,08%
Kommission für Garantie: 0,20%
Gebühr für Depotbank: 0,03%
                 




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Vorsichtig-ethische Investitionslinie:

Verwaltungskommission: 0,25%
Gebühr für Depotbank: 0,03%
 




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Ausgewogene Investitionslinie:

Verwaltungskommission: 0,172%
Gebühr für Depotbank: 0,03%
 




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Dynamische Investitionslinie:

Verwaltungskommission: 0,20%
Gebühr für Depotbank: 0,03%





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Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
WERBEMITTEILUNG
vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.