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11.2.2012
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Mitglieder des öffentlichen Sektors

Für die Einkommen aus unselbständiger Arbeit der Mitglieder des öffentlichen Sektors ist die abziehbare Höchstgrenze (einschließlich der Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers) der kleinste sich ergebende Betrag aus:

  • der doppelten an den Fonds einbezahlten Abfertigung
  • 12% des Gesamteinkommens
  • 5.164 €
Für andere Einkommen gilt ausschließlich die Grenze von 12% des Gesamteinkommens, immer mit einem Höchstbetrag von 5.164 €. Die Grenze der doppelten Abfertigung zählt auch dann nicht, falls ein Mitglied Beiträge auf die individuelle Position der steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen einbezahlt.
Das heißt, das Mitglied kann den genannten steuerlich abziehbaren Höchstbetrag ausschließlich für sich nutzen oder aber Beiträge für seine Familienangehörigen einbezahlen und so weit mehr Steuern sparen, da in diesem Fall der doppelte Betrag der eingezahlten Abfertigung keinerlei Auswirkungen hat.

Weitere Informationen zur Besteuerung der Rentenleistungen finden Sie im DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG.




Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
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vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.