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11.2.2012
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Steueraspekte

Laborfonds bietet eine Reihe von Steuervorteilen.
Die in den Fonds einbezahlten Beiträge können bis zu einer Höhe von 5.164 € vom Gesamteinkommen abgezogen werden (Anmerkung: bei der Berechnung müssen auch die Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers berücksichtigt werden) und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPEF-Steuer). Die Steuerersparnis entspricht dem höchsten angewendeten IRPEF-Steuersatz und kann bis zu 43% der einbezahlten Beiträge ausmachen.
Laborfonds ermöglicht somit, mehr Kapital anzusparen als andere Anlageformen. Auch die vom Mitglied auf die individuelle Position der steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen einbezahlten Beiträge können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Das heißt, das Mitglied kann bis zu 5.164 € steuerlich abziehen und entscheiden, ob es sie ausschließlich für die eigene Zusatzrente oder auch für jene seiner Familienangehörigen zurücklegen möchte.
Die Renditen des Fonds werden mit 11% besteuert und damit geringer als jener anderer Sparformen.




Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
WERBEMITTEILUNG
vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.