Dem Laborfonds können folgende Personen beitreten:
Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in der Region Trentino-Südtirol ausüben, deren Arbeitverhältnis von den einzelnen gesamtstaatlichen, lokalen oder betrieblichen Verträgen geregelt wird
Steuerlich zu Lasten der Arbeitnehmer lebende Familienangehörige, für welche eine Vorsorgeposition beim Fonds eröffnet wird
Bedienstete der lokalen öffentlichen Verwaltungen, auch wenn sie außerhalb der Region tätig sind.
Das Mitglied von Laborfonds hat Anrecht auf den im Kollektivabkommen oder -vertrag vorgesehenen Arbeitgeberbeitrag, falls es zusätzlich zur Abfertigung einen in denselben Kollektivabkommen oder -verträgen vorgesehenen Anteil zu seinen Lasten einbezahlt. Die Arbeitnehmer des Privatsektors können auch durch die Einzahlung der reinen Abfertigung und eventuell stillschweigend beitreten.
Service
Laborfonds
Zusatzrentenfonds der Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet Trentino-Südtirol tätig sind.
WERBEMITTEILUNG
vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut und das standardisierte vereinfachende Beispiel. Die vergangene Wertentwicklung ist keine Gewähr für künftige Renditen.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und im Statut im Abschnitt: RECHTSQUELLEN DES FONDS.