Was ist Laborfonds?
Die Gewerkschaften der Arbeitnehmer und die Wirtschaftsverbände haben in Trentino-Südtirol – auch auf der Grundlage der Zuständigkeiten gemäß dem Autonomiestatut und dank der konkreten Unterstützung der Region – den
territorialen Zusatzrentenfonds Laborfonds gegründet.
Laborfonds ist ein Zusatzrentenfonds mit individueller Kapitalisierung und mit
festgelegter Beitragsleistung für die Beschäftigten von Arbeitgebern, die im Gebiet der Region Trentino-Südtirol tätig sind.
Weiters können dem Fonds die steuerlich zu Lasten der Mitglieder lebenden Personen beitreten.
Der Fonds wurde am 2. April 1998 in Form einer Vereinigung errichtet und am 14. Juni 2000 mit Dekret des Arbeitsministers anerkannt.
Die Ausübung der Tätigkeit von Laborfonds wurde am 19.04.2000 mit Beschluss der Aufsichtsbehörde über die Rentenfonds (COVIP) genehmigt.
Weitere Informationen finden Sie in den
RECHTSQUELLEN DES FONDS.
Wieso beitreten? Durch das neue öffentliche Rentensystem verringert sich die Höhe der Renten ständig. Um auch im Alter über eine Rente zu verfügen, die einen angemessenen Lebensstandard garantiert, ist es daher unbedingt notwendig, rechtzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zusätzlich zur staatlichen Rente zu beginnen.
Über 110.000 Bürgerinnen und Bürger der Region Trentino-Südtirol haben sich bereits in Laborfonds eingeschrieben, um sich für das Alter besser abzusichern. Der Beitritt zu Laborfonds bringt zudem eine Reihe von Vorteilen mit sich, wie z.B. den Arbeitgeberbeitrag, Steuervorteile, kostenlose Dienstleistungen von Seiten PensPlan und die Sozialmaßnahmen und Garantien der Region Trentino-Südtirol.
Alles Wichtige über den Fonds in Kürze finden Sie in unserer
BROSCHÜRE oder ansonsten
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Wie kann ich mir eine Zusatzrente aufbauen? Als Erstes sollte man sich an die zuständigen Einrichtungen wenden (siehe
BEITRITT), um alle Vorteile von Laborfonds kennen zu lernen und um wichtigen Informationen zum Beitritt und die entsprechenden Formulare einzuholen.
Die Beitragspflicht beginnt dann allgemein – falls nämlich der angewandte Kollektivertrag nichts anderes vorsieht – mit dem Monat nach der Unterzeichnung des Beitrittsformulars. Der Kollektivvertrag sieht für gewöhnlich die Einzahlung eines Anteils zu Lasten des im Laborfonds eingeschriebenen Arbeitnehmers, einen Anteil zu Lasten des Arbeitgebers und einen Teil oder die gesamte Abfertigung vor.
Ab dem Zeitpunkt der ersten Einzahlung an den Rentenfonds beginnt das Mitglied seine eigene individuelle Position (das heißt sein persönliches Konto) aufzubauen, die sich aus den eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Renditen zusammensetzt.
In der „Sparphase“, das heißt dem Zeitraum zwischen der ersten Einzahlung und dem Zeitpunkt der Pensionierung, zeigt die individuelle Position das angehäufte Kapital des Mitglieds auf. Bei der Pensionierung bildet das Kapital der individuellen Position dann die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Zusatzrente, die lebenslang ausbezahlt wird.