Die Struktur des Laborfonds: Organisation und Fondsorgane

Die Organe des Rentenfonds Laborfonds sind: die Delegiertenversammlung (sie wird direkt von den Mitgliedern gewählt), der Verwaltungsrat (er wird von der Delegiertenversammlung gewählt), der Präsident und der Vizepräsident (sie werden vom Verwaltungsrat gewählt) und der Aufsichtsrat (er wird von der Delegiertenversammlung gewählt). Diese Organe sind paritätisch zusammengesetzt, d. h. die Anzahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter ist gleich hoch und beide Provinzen sind gleichermaßen vertreten.

Die Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung besteht aus 60 Mitgliedern die 6 Jahre im Amt bleiben.

Zu den Aufgaben der Delegierten gehören: die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Wahl der Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmitglieder, die Festlegung der Einschreibegebühr und des Mitgliedsbeitrags des Fonds, die Erteilung des Auftrags zur Abschlussprüfung, die Genehmigung der am Statut vorzunehmenden Änderungen und schließlich alle Angelegenheiten, die ihr vom Verwaltungsrat zur Prüfung vorgelegt werden.

Die Aufgaben der Delegierten sind in Art. 16 des Statuts festgelegt.

Siehe die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung von Laborfonds

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, die für 3 Jahre im Amt sind und die von der Delegiertenversammlung gemäß des Paritätsprinzip gewählt werden (6 Arbeitnehmer- und 6 Arbeitgebervertreter).

Dem Verwaltungsrat werden alle Befugnisse der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung zur Umsetzung der Bestimmungen des Statuts erteilt und er hat außerdem das Recht, alle erforderlichen und geeigneten Handlungen vorzunehmen, um die Ziele des Fonds zu erreichen die nicht der Delegiertenversammlung übertragen wurden.

Die Befugnisse des Verwaltungsrats sind in Art. 20 des Statuts festgelegt.

Siehe Informationsblatt

Der Präsident und der Vizepräsident

Der Präsident und der Vizepräsident werden vom Verwaltungsrat jeweils und abwechselnd unter den eigenen Mitgliedern - Vertreter der Arbeitgeber und Vertreter der Arbeitnehmer - gewählt. Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Fonds.

Die Zuständigkeiten des Präsidenten sind in Art. 22 des Statuts festgelegt.

Siehe Informationsblatt

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich aus 4 effektiven und 4 Ersatzmitgliedern zusammen, die für 3 Jahre im Amt bleiben und die von der Delegiertenversammlung gemäß des Paritätsprinzip gewählt werden.

Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Statuts, die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und insbesondere die Angemessenheit der Organisation, Verwaltung und Buchführung des Rentenfonds, sowie seine konkrete Funktionsweise, um sich zu vergewissern, dass die jeweils geltenden Rechtsvorschriften einzgehalten werden. Um seine Aufgaben zu erfüllen, kann das Kontrollorgan die Zusammenarbeit aller Strukturen/Funktionen anfordern, die Kontrollaufgaben beim Fonds wahrnehmen.

Die Befugnisse des Aufsichtsrats sind in Art. 24 des Statuts festgelegt.

Konsultieren Sie bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungs- bzw. des Aufsichtsrats das Informationsblatt - Übersicht „Informationen über die beteiligten Personen“

Der vom vom Verwaltungsrat ernannte Generaldirektor ist für die operative Verwaltung des Fonds und die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsorgans verantwortlich. Der Generaldirektor des Rentenfonds Laborfonds ist Stefano Pavesi.

Das Organigramm des Rentenfonds Laborfonds sieht außerdem Folgendes vor:

  • Die Risikomanagementfunktion, die für die Methodik und Umsetzung des gesamten Risikomanagementprozesses im Fonds verantwortlich ist;
  • Die Interne Revisionsfunktion, die die Korrektheit der Verwaltungs- und Betriebsabläufe, die Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen von Buchhaltung und Verwaltung, die Angemessenheit und Effizienz des internen Kontrollsystems und andere Elemente, die die Organisationsstruktur des Governance-Systems des Fonds betreffen, gewährleistet;
  • Der „Data Protection Officer - Datenschutzbeauftragte“ (DPO-DSB), der die Einhaltung der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO), anderer nationaler oder EU-Datenschutzbestimmungen sowie der Richtlinien des Fonds zum Schutz personenbezogener Daten überwacht;
  • Das Überwachungsorgan gemäß Gv. D. Nr. 231/2001 (ÜO) überprüft in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit und Eignung des Modells 231 zur Verhinderung der Begehung von Straftaten;
  • Der Verantwortliche des Präventions- und Schutzdienstes (RSPP), der den Fonds bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt

Mit der Abschlussprüfung wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Beschluss der Versammlung, beauftragt.

Der Laborfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde für Rentenfonds (Covip), die die Transparenz und Ordnungsmäßigkeit der Verhaltensweisen und das solide und umsichtige Management der Zusatzrentenformen zum Schutz der Mitglieder und Begünstigten sicherstellt.

Darüber hinaus verwahrt die Depotbank das Vermögen des Fonds.

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