Laborfonds: Beitritt, Beendigung, Unterbrechung

Wenn ein Mitglied des Laborfonds einen Antrag auf Beitritt oder Fortsetzung stellt, sein Unternehmen jedoch noch nicht vom Fonds registriert wurde, ist der erste Schritt die Einschreibung des Unternehmens in unserer Datenbank und die Erstellung der Zugangsdaten für den privaten Bereich und die Online-Dienste für den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber kann die Beitritte zum Fonds Ihrer ArbeitnehmerInnen direkt über den Assistenten der Online-Dienste abwickeln.

Weitere Informationen zu anderen Beitrittsmethoden für potentielle Mitglieder finden Sie auf der Seite Möchten Sie beitreten?

Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bereits Mitglied des Fonds, so beantragt er oder sie die Fortsetzung der Beitragszahlung mit dem neuen Arbeitgeber. Das Verfahren für die Fortsetzung ist dem des Beitrittsverfahrens sehr ähnlich.

Nähere Informationen zu den diversen Schritten, die das Mitglied im Fonds vornehmen muss (Beitritt, Fortsetzung, Leistungen und Renteneintritt) finden Sie auf der Seite Wie das funktioniert

Kommt es im Laufe des Arbeitsverhältnisses zu Unterbrechungen der Beitragszahlung (für Sonderurlaube, auf Antrag des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin oder aus anderen Gründen), müssen diese dem Fonds rechtzeitig mitgeteilt werden, damit keine Meldung über die nicht erfolgte Zahlung des Beitrags durch den Arbeitgeber erstellt wird.

Ebenso müssen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses (durch Kündigung, Entlassung, Vertragsende, Renteneintritt oder aus anderen Gründen) dem Fonds zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Position des Mitglieds mitgeteilt werden.

Nützliche Dokumente und Formulare für die Verwaltung der Positionen der dem Laborfonds beitretenden ArbeitnehmerInnen

Wenn Sie eine Schulung für Ihre Mitarbeiter zur Anwerbung von Mitgliedern organisieren möchten, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns mit Ihrer Anfrage.

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