Delegiertenversammlung des Rentenfonds Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Rechtssitz des Laborfonds
Gemäß Art. 32, Absatz 3 des Statuts von Laborfonds, wurden eine Kopie des Jahresabschlusses, der Berichte des Aufsichtsrates sowie der beauftragten Rechnungsprüfungsgesellschaft bei dem Rechtssitz des Fonds hinterlegt. Die Fondsmitglieder können die Unterlagen in den 15 Tagen vor der Delegiertenversammlung einsehen.