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RITA

VORZEITIGE, BEFRISTETE ZUSATZRENTE

Wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und Ihr Arbeitsverhältnis bereits beendet haben oder kurz davor stehen (einschließlich vorzeitige Rente), können Sie über die „RITA“ (vorzeitige, befristeten Zusatzrente) auf das im Laborfonds angesammelte Kapital - mit begünstigter Besteuerung  - zugreifen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie müssen ein/e Arbeitnehmer/in mit einer mindestens 5-jährigen Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Fall
- Ihnen fehlen weniger als 5 Jahre bis zur gesetzlichen Altersrente (z.B.: 62 Jahre alt);
- Sie haben ihr Arbeitsverhältnis beendet (einschließlich vorzeitige Rente);
- Sie haben mindestens 20 Beitragsjahre beim INPS-NISF;

2. Fall
- Ihnen fehlen weniger als 10 Jahre bis zur gesetzlichen Altersrente;
- Sie sind seit mindestens 24 Monaten arbeitslos;

Was ist „RITA“?
Mit „RITA“ kann Ihr Kapital aus dem Fonds – gänzlich oder nur zum Teil - ratenweise über die Jahre bis zum Erreichen des Alters für die gesetzliche Altersrente ausgezahlt werden.
Das für „RITA“ bestimmte Kapital wird mit einer begünstigten Besteuerung zwischen 15 % und 9 % besteuert, und das auch für ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Sektor.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument zur Steuerregelung sowie im Dokument über die vorzeitige, befriestete Zusatzrente (RITA).

Wenden Sie sich doch einfach an einen der Infopoints von Pensplan in der gesamten Region, um weitere Informationen zu Ihrer spezifischen Position und den Zusatzrentenleinstungen zu erhalten.
Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen gerne dabei, die besten Möglichkeiten für Ihre zukünftige Altersvorsorge zu finden.


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