Spezial-Wahlen
Vom 12. bis 23. Februar 2018 finden die Wahlen für die Erneuerung der Delegiertenversammlung statt.
Bei der Delegiertenversammlung handelt es sich um ein grundlegendes Organ im Leben des Fonds, da es zum Beispiel ihre Aufgabe ist, die Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrollorgane zu ernennen, die Bilanz von Laborfonds zu genehmigen und Änderungen an seiner Satzung vorzunehmen.
Die Delegiertenversammlung besteht aus 60 Mitgliedern, davon jeweils 30 als Vertreter der Fondsmitglieder und 30 der Arbeitgeber, die wiederum in die Wahlkreise der Provinzen Bozen und Trient unterteilt sind.
Seit Einberufung der Wahlen durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Fonds am Montag, den 9. Oktober 2017 haben die dem Laborfonds angehörenden Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter folgende Listen – unterteilt in die Wahlkreise Trient und Bozen – eingereicht.LISTEN
Da für die Festlegung der Delegierten der Versammlung als Vertreter der Arbeitgeber der Wahlkreise Trient und Bozen und als Vertreter der Fondsmitglieder des Wahlkreises Trient Einheitslisten eingereicht wurden, findet die in Art. 4.5. der Wahlordnung vereinbarte Vorgehensweise keine Anwendung.
An den Wahlen 2018 sind daher nur die Fondsmitglieder des Wahlkreises Bozen beteiligt, d.h. die Mitglieder, die in dieser Provinz ihren Arbeitssitz haben (bzw. ihren Wohnsitz, wenn es sich um steuerlich zulasten lebende Mitglieder handelt): Diese erhalten per Post personalisierte Informationen über die Modalitäten der Stimmabgabe.
Zu beachten ist, dass gemäß Art. 2.1 der Wahlordnung die Mitglieder ein Stimmrecht haben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem LABORFONDS bis einen Monat vor dem Einberufungsdatum der Wahlen angehörten.
FAC-SIMILE WAHLLISTE
FAC-SIMILE WAHLLISTE