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Spezial-Wahlen

Spezial-Wahlen 2018  
Die Delegiertenversammlung wird erneuert

    
Vom 12. bis 23. Februar 2018 finden die Wahlen für die Erneuerung der Delegiertenversammlung statt.
Bei der Delegiertenversammlung handelt es sich um ein grundlegendes Organ im Leben des Fonds, da es zum Beispiel ihre Aufgabe ist, die Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrollorgane zu ernennen, die Bilanz von Laborfonds zu genehmigen und Änderungen an seiner Satzung vorzunehmen. 
Die Delegiertenversammlung besteht aus 60 Mitgliedern, davon jeweils 30 als Vertreter der Fondsmitglieder und 30 der Arbeitgeber, die wiederum in die Wahlkreise der Provinzen Bozen und Trient unterteilt sind.
 
WER DARF WÄHLEN?
Gemäß Art. 4.5 der Wahlordnung sind an den Wahlen 2018 nur die Fondsmitglieder des Wahlkreises Bozen beteiligt, d.h. die Mitglieder, die in dieser Provinz ihren Arbeitssitz bzw. ihren Wohnsitz haben, wenn es sich um steuerlich zulasten lebende Familienangehörige von Mitgliedern handelt.
Ein Stimmrecht haben die Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem LABORFONDS bis einen Monat vor dem Einberufungsdatum der Wahlen angehörten.
In den nächsten Tagen wird den betroffenen Mitgliedern der Umschlag mit den Wahlunterlagen direkt nach Hause geschickt.
 
Der Umschlag enthält:
 
- ein Schreiben, in dem die Modalitäten für die Briefwahl (in Papierform) oder die (elektronische) Online-Wahl erläutert werden.
 
- die Zugangsdaten für das „elektronische Wahllokal“ über die Website www.laborfonds.it
 
- den Stimmzettel für die Briefwahl (in Papierform)
 
- einen vorfrankierten Umschlag, um den ausgefüllten Stimmzettel im Fall der Briefwahl zurückzusenden





WAS TUN, WENN DIE WAHLUNTERLAGEN NICHT EINTREFFEN? 
Treffen die Wahlunterlagen nicht ein, im Fall technischer Probleme oder bei Verlust der Zugangsdaten für das virtuelle Wahllokal können Sie per Email an die Adresse mailing@laborfonds.it ein entsprechendes Duplikat anfordern, der eine Kopie des Personalausweises des Mitglieds beizulegen ist, das die Zugangsdaten anfordert. Nach Anforderung des Duplikats gemäß Art. 5.3 der Wahlordnung kann die Stimmabgabe nur online erfolgen. 
 
WIE WIRD GEWÄHLT?
Für die Wahlen der Delegiertenversammlung ist sowohl die elektronische Stimmabgabe als auch die Briefwahl vorgesehen. Beide Wahlmodalitäten sind so konzipiert, dass die Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit, Anonymität und Integrität der Stimmabgabe gewährleistet ist.
Betont werden muss, dass bei der Stimmabgabe nur eine einzige Vorgehensweise gewählt werden kann. Stimmt das Mitglied mit beiden Modalitäten ab, wird die per Briefwahl abgegebene Stimme storniert und gemäß Art. 5.5 der Wahlordnung lediglich die elektronisch abgegebene Stimme berücksichtigt. 
 
+ DIE ELEKTRONISCHE STIMMABGABE
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb weniger Minuten über den eigens eingerichteten Bereich online zu wählen; dafür reicht eine funktionierende Internetverbindung. 
In dem Umschlag, den Sie in den nächsten Tagen von LABORFONDS erhalten, befindet sich der Elektronische Wahlschein – CEEI mit den Zugangsdaten für den Wahlbereich.
 
Klicken Sie – mit den Zugangsdaten vor Augen – auf die auf dieser Seite vorhandene Schaltfläche „Online-Wahl“ und treten Sie in den dafür vorgesehenen Bereich ein.
Sie werden aufgefordert, Ihre Zugangsdaten einzugeben (Benutzername und Passwort), um das „elektronische Wahllokal zu betreten“ und dort ihre Stimme abzugeben. Daraufhin können Sie das Kästchen der gewünschten Liste auswählen und Ihre Präferenz über die Schaltfläche „WÄHLEN“ bestätigen (Hinweis: Wenn Sie auf dieses Kästchen klicken, kann Ihre Stimmabgabe nicht mehr rückgängig gemacht werden, und die Zugangsdaten sind daraufhin nicht mehr gültig). 
 
Die Schaltfläche „Online-Wahl“ ist nur während des Wahlzeitraums vom 12. bis 23. Februar 2018 aktiv.
 
+ DIE BRIEFWAHL


Als Alternative zur elektronischen Stimmabgabe können Sie wählen, indem Sie den im Umschlag enthaltenen Wahlzettel in Papierform mit vorfrankiertem Umschlag verwenden. 
 
 
Entscheiden Sie sich für diese Wahlmodalität, streichen Sie auf dem Wahlzettel einfach das Kästchen der gewünschten Liste durch (die Angabe von Präferenzen für die mit der Liste verbundenen Kandidaten ist nicht vorgesehen) und senden den Wahlzettel unter Verwendung des vom Fonds zur Verfügung gestellten und bereits beschrifteten und vorfrankierten Umschlags an Laborfonds. 



WICHTIGE HINWEISE:
Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel
- nicht mit dem von Laborfonds erhaltenen (und vom Wahlausschuss erstellten) Wahlzettel übereinstimmt;
- Zeichen oder Beschriftungen aufweist, die nichts mit der Stimmabgabe zu tun haben. Eventuelle Angaben namentlicher Präferenzen machen den Stimmzettel nicht ungültig, werden jedoch nicht berücksichtigt;
- Kennzeichnungen auf mehreren Listen enthält
- keine Kennzeichnung enthält (leerer Stimmzettel)
Als gültig werden die Stimmen per Briefwahl angesehen, die dem Rentenfonds bis spätestens 10. März 2018 zugegangen sind.
 
ACHTUNG!
Bei der Stimmabgabe kann nur eine der beiden Wahlmodalitäten gewählt werden. Erfolgt die Stimmabgabe sowohl auf elektronischem Weg als auch durch Rücksendung des Stimmzettels in Papierform mit dem vorfrankierten Umschlag, hat gemäß Wahlordnung des Fonds nur die elektronische Stimmabgabe Gültigkeit. 
Zu diesem Zweck ist der vorfrankierte Umschlag mit einem optisch lesbaren Code versehen, der lediglich der Prüfung dient, dass nicht bereits auf elektronischem Weg gewählt wurde.