Die FAQ von Laborfonds

Meine individuelle Position bei Laborfonds

Wie kann ich den Status meiner Position anzeigen?

Sie können die Entwicklung Ihrer Position in Ihrem privaten Bereich verfolgen

Im privaten Bereich können Sie

  • das angesparte Kapital mit dem aktualisierten Anteilswert ansehen
  • Ihre persönlichen Daten und Kontakte aktualisieren
  • die Einzahlungen des Arbeitgebers kontrollieren
  • mit dem Online-Verfahren einen Antrag auf Auszahlung oder Wechsel der Investitionslinie stellen

und weitere nützliche Informationen über Ihren Fonds und die Entwicklung Ihrer Zusatzrente konsultieren

Ich habe meine Zugangsdaten (Nutzer und Passwort) für den privaten Bereich verloren. Was muss ich tun?

Von der Website www.laborfonds.it/de/gehen Sie zur LOGIN-Seite

Auf der Login-Seite klicken Sie rechts auf die Schaltfläche „Zugangscodes wiederherstellen!“ und folgen den Anweisungen.
Geben Sie einfach die Steuernummer und daraufhin die E-Mail-Adresse ein, die Sie dem Fonds mitgeteilt haben. Ein paar Sekunden später erhalten Sie eine E-Mail an diese Adresse mit Anweisungen zum Wiederherstellen des Passworts (überprüfen Sie auch den Spam-Ordner).

Wenn Sie die Mitteilungen in Papierform per Post erhalten, können Sie

Wie kann ich dem Fonds meine E-Mail-Adresse mitteilen, um die Wiederherstellung des Passworts in Zukunft zu beschleunigen?

Sie können mit dem entsprechenden Formular zu den Mitteilungen auf elektronischem Weg wechseln und gleichzeitig die Neuausstellung der Zugangsdaten anfordern (Kreuzen Sie das Kästchen im Formular an).

Nach dem Absenden des Formulars wird der Wechsel manuell durchgeführt und dauert einige Tage. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie die neuen Zugangsdaten per E-Mail.
Dieser Wechsel ermöglicht Ihnen jährlich 2 Euro weniger Mitgliederbeitrag zu zahlen.

Welche Mitteilungen erhalte ich in meinem E-Mail-Postfach?

Laborfonds sendet den Mitgliedern die Nachricht über die Veröffentlichung der „Übersicht der Rentenleistungen – Ansparphase" im privaten Bereich einmal im Jahr und zwar im März. Darüber hinaus erhalten Sie Antworten auf eventuelle Anfragen (Leistungen, Wiederherstellung des Passworts) und wichtige Informationen (zum Beispiel bei der Erneuerung der Abkommen für die Verwaltung der Investitionslinien).

Woher erfahre ich welche Investitionslinie ich ausgewählt habe?

Sie finden die Informationen zu Ihrer Investitionslinie auf der Startseite Ihres privaten Bereichs.

Wo finde ich die Rendite meiner Linie?

Anhand der Grafik auf der Startseite Ihres privaten Bereichs bleiben Sie immer über die Entwicklung Ihrer Position auf dem Laufenden.

Allgemeine Informationen über die Renditen aller Linien finden Sie auch auf den Seiten der Webseite über die Vermögensverwaltung konsultieren

Ich erhalte keine jährliche Übersicht: Was kann ich tun?

Die Jahresmeldung wird jedes Jahr innerhalb März versandt. Es handelt sich um die „Übersicht der Rentenleistungen – Ansparphase“ - in dem von der Covip festgelegten Format die Ihre Position zum 31. Dezember des Vorjahres zusammenfasst. Sie enthält die Einzahlungen des Vorjahres und einige nützliche Projektionen über Ihre mögliche zukünftige Position. Erhalten Sie die Übersicht seit einiger Zeit nicht, überprüfen Sie Ihren über Ihren privaten Bereich oder wenden Sie sich an einem der Info-Schalter, ob die von Ihnen angegebenen Kontakte noch gültig sind.

In Ihrem privaten Bereich finden Sie immer die aktuelle Übersicht.

Neuer Arbeitgeber/neuer Vertrag

Was muss ich tun, wenn ich bereits Mitglied des Laborfonds bin und ein neues Arbeitsverhältnis eingehe? Oder wenn ich einen neuen Vertrag mit dem gleichen Arbeitgeber beginne?

Bei jedem neuen Arbeitsvertrag - auch beim selben Arbeitgeber - müssen Sie einen Antrag auf Fortsetzung der Beitragszahlung stellen (die Vorgehensweise ist dem Beitrittsverfahren sehr ähnlich) und überprüfen, ob er tatsächlich erfolgreich verarbeitet wurde.

Reicht die Erklärung mit dem vom Arbeitgeber ausgehändigten Formular TFR2 aus, um die Beitragszahlung an den Fonds fortzusetzen?

Nein: Das Ausfüllen des TFR2-Formulars allein gewährleistet nicht, dass Ihre Beitragszahlung auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortgesetzt wird.

Bei jedem neuen Arbeitsvertrag - auch beim selben Arbeitgeber - müssen Sie einen Antrag auf Fortsetzung der Beitragszahlung stellen (die Vorgehensweise ist dem Beitrittsverfahren sehr ähnlich) und überprüfen, ob er tatsächlich erfolgreich verarbeitet wurde.

Zahlt der neue Arbeitgeber die gleichen Beträge ein wie der bisherige Arbeitgeber?

Die Beträge der Einzahlungen sind im jeweils geltenden Kollektivvertrag festgelegt: Wenn Ihr neues Arbeitsverhältnis die gleichen Merkmale aufweist, wie das bisherige (Branche, Gehalt, Gehaltsstufe...), dürfen Sie sich sehr ähnliche Beträge erwarten. Treten Sie eine Stelle in einer neuen Branche an oder ändert sich Ihre Gehaltsstufe erheblich, werden Sie auch einen Unterschied bei den eingezahlten Beträgen feststellen. In Bezug auf den in der Gehaltsabrechnung einbehaltenen Beitrag zu Ihren Lasten werden Sie gebeten, eine neue Entscheidung zu treffen.

Sie finden die Einzahlungsregeln der verschiedenen Verträge auf dieser Seite.

Woher weiß ich, ob der neue Arbeitgeber die Beitragszahlung aktiviert hat?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber einzahlt

  • Ihre Gehaltsabrechnun enthält die Posten für die Zusatzvorsorge: Anteil des anreifenden TFR, Arbeitgeberbeitrag, Arbeitnehmerbeitrag. Die Abkürzungen sind in jedem System anders: Sie können sich von einer erfahreneren Person oder vom Personalbüro helfen lassen;
  • Privater Bereich:In Ihrem privaten Bereich können Sie die vierteljährlichen Einzahlungen Ihres Arbeitgebers im Bereich „Details der Position“ anzeigen;
  • Jahresmeldung (Übersicht der Rentenleistungen - Ansparphase): In der Übersicht, die jedes Jahr im März verschickt wird, finden Sie die Details der im Vorjahr erfolgten Einzahlungen (auch die des Arbeitgebers) und eine Mitteilung über die „Unregelmäßigkeiten“, wenn Zahlungen fehlen;
  • Pensplan Info Point: Wenn Sie Probleme oder Zweifel bei der Überprüfung Ihrer Position haben, können Sie sich an den nächstgelegenen Info-Schalter wenden. Sie können aus mehr als 100 Info-Schaltern in der ganzen Region wählen. Vereinbaren Sie einen Termin.

Was muss ich tun, wenn ich in eine andere Region ziehe?

  1. Sie können weiterhin jederzeit per Überweisung freiwillige Einzahlungen auf Ihre Position vornehmen.
  2. Innerhalb Italiens gibt es andere geschlossene Rentenfonds, mit denen Sie weiterhin in der Zusatzvorsorge bleiben können. In diesem Fall werden sie normalerweise nicht nach Regionen, sondern nach Vertragskategorien unterteilt: Informieren Sie sich also über den für Ihre Branche (z. B. Handel, Metallindustrie usw.) geltenden geschlossenen Rentenfonds und holen Sie beim Unternehmen Auskünfte über die Mitgliedschaft und die vorgesehenen Beitragssätze ein. Auf diese Weise verlieren Sie die Vorteile der regelmäßigen Beitragszahlung durch den Arbeitgeber nicht.
  3. Ihr Arbeitgeber könnte bereit sein, die Beitragszahlung in Ihre Position bei Laborfonds fortzusetzen. Dies können Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber vereinbaren.

Kündigung oder Entlassung

Was muss ich bei Kündigung/Entlassung tun?

Im Falle einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses ist es Aufgabe des Arbeitgebers den Fonds über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.

Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, das Ihnen den Beitritt zum Laborfonds ermöglicht, vergessen Sie bitte nicht, die Fortsetzung der Einzahlung mit dem neuen Arbeitgeber zu beantragen. Eine Übersicht der Möglichkeiten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einige Vertiefungen finden Sie auf der Seite Wie das funktioniert.

Ich habe mein Arbeitsverhältnis beendet: Kann ich meine Position im Fonds ablösen?

Ja, in Zeiten, in denen Sie keinen aktiven Arbeitsvertrag haben, können Sie die Ablöse Ihrer Position beantragen. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis durch Renteneintritt beendet wurde, können Sie die Rentenleistungen beantragen. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Bereich..

Hinweis: Für die Mitglieder des öffentlichen Sektors gelten andere Regeln als für die Mitglieder des Privatsektors.

Für Mitglieder des Privatsektors

 Für Ablösen kann es je nach Situation eine Steuerbegünstigung (Besteuerung zwischen 9 % und 15 %) oder keine Steuerbegünstigung (23 %) geben.

Wenn Sie seit mehr als 12 Monaten keine Beschäftigung haben oder aufgrund von Mobilitäts- oder Lohnausgleichsverfahren arbeitslos sind, stehen Ihnen je nach Situation steuerbegünstigte Ablösen von 50 % oder 100 % zu.

Befinden Sie sich in keiner dieser Situationen, können Sie eine Ablöse von 50 %, 80 % oder 100 % Ihrer Position beantragen, und es wird ein höherer Steuersatz erhoben.

Mit der Ablöse von 100 % schließen Sie auch Ihre Position im Fonds: Eine Übersicht der Möglichkeiten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einige Vertiefungen finden Sie auf der Seite Wie das funktioniert.

Für Mitglieder des öffentlichen Sektors

 Wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten und Ihr Arbeistverhältnis vor Ihrer Pensionierung beenden100 % Ihrer Position ablösen und damit Ihre Mitgliedschaft im Fonds beenden. Die Ablöse wird mit (23%) besteuert. Achtung: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis durch Renteneintritt beendet wurde, können Sie die Rentenleistungen beantragen. Weitere Informationen im entsprechenden Bereich.

Wägen Sie auf der Seite Wie das funktioniert Ihre Alternativen ab.

 Detaillierte Informationen zu Ablösen und Besteuerung finden Sie im Dokument über die Steuerregelung

Wenn ich nichts einzahle und nichts ablöse, bin ich dann noch Mitglied? Sammle ich weiterhin Mitgliedsjahre an?

Ja, Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Beitritt zum Fonds und endet mit Ihrem Ausscheiden aus dem Fonds (und wenn Siedie vollständige Auszahlung der Position beantragen). In Zeiten der Nichtbeschäftigung, der Zahlungsunterbrechung oder generell in Zeiten, in denen Sie nichts einzahlen, sind Sie immer noch Mitglied und sammeln weiterhin Mitgliedsjahre an.

Was passiert mit meiner Position in Zeiten der Nichtbeschäftigung?

Ihre Beitragszahlung zum Laborfonds ist eng mit Ihrem Arbeitsverhältnis verbunden: Die Einzahlungen erfolgen über die Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber. Wenn Sie zu bestimmten Zeiten weder einen Arbeitgeber noch eine Gehaltsabrechnung haben, erfolgen auch diese Einzahlungen in Ihre Position nicht. Alternativ können Sie mit einer Überweisung auf Ihre Position eine freiwillige Beitragszahlung leisten.

Auch ohne Einzahlungen bleiben Sie weiterhin Mitglied.

Wenn Sie zeitweise nicht arbeiten, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf regionale Unterstützungsmaßnahmen für die Zusatzvorsorge. Erfahren Sie mehr auf der Webseite des regionalen Unternehmens Pensplan.

Was passiert, wenn ich in ein anderes Land umziehen will?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen, können Sie gegebenenfalls Ihre Position im Fonds ablösen und die Mitgliedschaft im Laborfonds beenden: Das Kapital wird auf ein Konto Ihrer Wahl ausgezahlt und die Mitgliedschaft im Fonds beendet.

Bevor Sie die Auszahlungen in Anspruch nehmen, überprüfen Sie bitte die Informationen zur Besteuerung der Ablösen.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt nach Italien und in die italienische Zusatzvorsorge zurückkehren wollen, denken Sie daran, dass Ihr erneuter Beitritt, auch hinsichtlich der Mitgliedsjahre, wieder bei Null beginnt.

Eine Übersicht der Möglichkeiten der Vorgehensweise bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einige Vertiefungen finden Sie auf der Seite Wie es funktioniert.

Freiwillige Einzahlungen in den Fonds

Wie leiste ich zusätzliche freiwillige Einzahlungen in meine Position?

Sie können jederzeit per Banküberweisung Einzahlungen in Ihre Position vornehmen Alternativ können Sie auch über den F24-Vordruck einzahlen: Die Angaben finden Sie im Bereich Formulare.

Hinweis: Bei Einzahlungen in die Position einer steuerlich zu Lasten lebenden Person ist ein anderer Verwendungszweck anzugeben. Lesen Sie die Anweisungen zu den Einzahlungen in die Position steuerlich zu Lasten lebender Personen.

Bankverbindung Laborfonds

Zahlungsempfänger

Rentenfonds Laborfonds – Andreas-Hofer-Straße, 3 H – 39100 Bozen c/o State Street Bank International GmbH - Niederlassung Italien, Via Ferrante Aporti, 10 - 20125 Milano.

IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762

Causale: CODICE FISCALE ADERENTE-XINDIVX

Alcune informazioni utili

  • Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen Verwendungszweck angeben (Ihre Steuernummer durch Bindestrich von XINDIVX getrennt). Ist der Verwendungszweck falsch, ist der Fonds möglicherweise nicht in der Lage, den Betrag zeitnah der richtigen Position zuzuweisen.
  • Die eingezahlten Beträge werden mit dem Anteilswert des Einzahlungsmonats (Wertstellungsdatum) angelegt. Achten Sie besonders auf diese Frist, wenn Sie sich für eine Einzahlung im Dezember entscheiden.
  • Der Abzug der freiwilligen Einzahlungen erfolgt bei der Steuererklärung. Bewahren Sie die Bescheinigung des Fonds über die Einzahlungen auf (sie geht bis Ende Februar des auf die Einzahlungen folgenden Jahres ein).

Wie leiste ich zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die Position der Kinder (oder der steuerlich zu Lasten lebenden, in den Fonds eingeschriebenen Personen)?

Sie können jederzeit per Banküberweisung Einzahlungen in die Position einer steuerlich zu Lasten lebenden Person vornehmen

Hinweis: Bei Einzahlungen in Ihre Position ist ein anderer Verwendungszweck anzugeben. Lesen Sie die Anweisungen zu Einzahlungen in Ihre Position.

Bankverbindung Laborfonds

Zahlungsempfänger

Rentenfonds Laborfonds – Andreas-Hofer-Straße, 3 H – 39100 Bozen c/o State Street Bank International GmbH - Niederlassung Italien, Via Ferrante Aporti, 10 - 20125 Milano.

IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762

Verwendungszweck: STEUERNUMMER MITGLIED ZU LASTEN LEBENDE PERSON-XSOGGX

Einige nützliche Informationen

  • Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen Verwendungszweck angeben (die Steuernummer der steuerlich zu Lasten lebenden Person durch Bindestrich von XSOGGX getrennt). Ist der Verwendungszweck falsch, ist der Fonds möglicherweise nicht in der Lage, den Betrag zeitnah der richtigen Position zuzuweisen.
  • Die eingezahlten Beträge werden mit dem Anteilswert des Einzahlungsmonats (Wertstellungsdatum) angelegt. Achten Sie besonders auf diese Frist, wenn Sie sich für eine Einzahlung im Dezember entscheiden.
  • Der Abzug der freiwilligen Einzahlungen erfolgt bei der Steuererklärung. Bewahren Sie die Bescheinigung des Fonds über die Einzahlungen auf (sie geht bis Ende Februar des auf die Einzahlungen folgenden Jahres ein).

Ist die Abzugsfähigkeit von freiwilligen Beitragszahlungen automatisch oder muss ich bei der Steuererklärung darauf hinweisen?

Im Gegensatz zu den Beitragszahlungen an den Fonds durch die Gehaltsabrechnung – die vom Arbeitgeber verwaltet wird, einschließlich der Verwaltung der Abzugsfähigkeit und der in der Unico-Steuererklärung (CU) enthaltenen Informationen – muss die Abzugsfähigkeit der freiwilligen Beitragszahlungen direkt vom Mitglied verwaltet werden.

Leisten Sie freiwillige Einzahlungen (in Ihre Position oder die eines steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen), müssen Sie bei der Steuererklärung die Bescheinigung des Fonds über die geleisteten Einzahlungen vorlegen (die bis Ende Februar des auf die Einzahlungen folgenden Jahres eingeht), damit sie ordnungsgemäß abgezogen werden.

Stimmt es, dass ich nicht mehr als Euro 5.165 pro Jahr in den Fonds einzahlen kann? Was passiert, wenn ich mehr einzahle?

Sie können auch mehr als Euro 5.165 pro Jahr in den Fonds einzahlen: Die Obergrenze bezieht sich auf den Höchstbetrag, der von Ihrem Einkommen abgezogen werden kann. Wenn Sie mehr als den vom Gesetz vorgesehenen jährlichen Plafond einzahlen, denken Sie daran, uns diesen Betrag bis Ende des Jahres mitzuteilen. Nicht abgezogene Beiträge werden zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Position als steuerfrei betrachtet.

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2007 ins Berufsleben eingetreten sind, kann die Obergrenze für die Abzugsfähigkeit höher sein: Diese und andere Informationen finden Sie auf der Seite der Vorteile; und im Dokument über die Steuerregelung.

Ich habe zusätzliche Einzahlungen vorgenommen und benötige die Bescheinigung des Fonds (sog. Steuerbrief) für die Steuererklärung: Wo finde ich diesen?

Die Bescheinigung über die im Laufe des Jahres erfolgten Einzahlungen geht im Februar des auf die Einzahlungen folgenden Jahres ein: Wenn Sie die Mitteilungen des Fonds per E-Mail erhalten, können Sie in Ihrem E-Mail-Postfach nachsehen.

Eine Kopie der Bescheinigung finden Sie jederzeit auch in Ihrem privaten Bereich im Menü Dokumentation>Steuern.

 Keine Sorge, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben: Auf der Login-Seite können Sie sie mit einem einfachen Verfahren wiederherstellen. Befolgen Sie die Anweisungen Schritt für Schritt.

Wenn der Brief auf dem Postweg in Papierform bei Ihnen eingetroffen ist und Sie ihn verloren haben, finden Sie ihn jederzeit im privaten Bereich. Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben, kann die Wiederherstellung des Passworts in diesem Fall etwas länger dauern.

 Sie können von uns eine Kopie des Steuerbriefs anfordern und den Wechsel zu Mitteilungen auf elektronischem Weg in Betracht ziehen. Entdecken Sie die Vorteile der Wiederherstellung des Passworts per E-Mail.

 Beitritt

Ich möchte dem Laborfonds beitreten, was muss ich tun?

Anweisungen Schritt für Schritt finden Sie auf dieser Seite.

Wer kann dem Fonds beitreten?

Angaben zu den Zielgruppen finden Sie auf dieser Seite und im Informationsblatt.

Kann ich dem Fonds beitreten und ihn dann in der Zukunft schließen?

 Die Fälle, in denen eine Schließung der Position möglich ist, sind bindend und gesetzlich geregelt. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Fonds verlieren (zum Beispiel durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer freiwilligen Kündigung), können Sie auf Wunsch auch Ihre Position im Fonds ablösen und Ihre Mitgliedschaft im Laborfonds beenden. Andernfalls können Sie ihre Position ruhen lassen und mit dem nächsten Arbeitgeber die Beitragszahlungen wieder aktivieren oder freiwillige Einzahlungen tätigen. Sie können Ihre Position auch an eine andere Form der Zusatzrente übertragen. Während Ihrer Mitgliedschaft können Sie in den vorgesehenen Fällen einen Vorschuss auf die Leistungen erhalten.

Eine Übersicht über Ihre Möglichkeiten und den Mechanismus der Mitgliedsjahre finden Sie auf der Seite Wie das funktioniert und auf der Seite Vorteile.

Kann ich beitreten, wenn ich einen befristeten oder saisonalen Vertrag habe?

Sie können dem Laborfonds auch mit einem befristeten Vertrag beitreten.

Überprüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder im jeweils geltenden Kollektivvertrag, ob Angaben zur Mindestvertragsdauer vorliegen (zum Beispiel ist in einigen Fällen ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten für den Beitritt vorgesehen). Die Übersichten der Verträge finden Sie hier.

Kann ich beitreten, wenn ich über eine Zeitarbeitsfirma arbeite?

Sie können dem Laborfonds auch mit einem Leiharbeitsvertrag beitreten.

In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber die Zeitarbeitsfirma und nicht das Unternehmen, bei dem Sie tätig sind: Überprüfen Sie mit der Zeitarbeitsfirma die Angaben in Ihrem Kollektivvertrag und die Beitragsregeln.

Kann ich mit einem Lehrlingssvertrag beitreten?

In vielen Fällen kann man Laborfonds auch mit einem Lehrlingsvertrag beitreten.

Kontrollieren Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder in Ihrem Kollektivvertrag ob es darin Details dazu gibt. Die Übersichten der Verträge finden Sie hier.

Kann ich beitreten, wenn ich in der öffentlichen Verwaltung arbeite?

Ja, viele in der Region Trentino-Südtirol tätigen öffentlichen Körperschaften sehen in den entsprechenden lokalen Kollektivverträgen, ausschließlich die Mitgliedschaft und die Beitragszahlung im Rentenfonds Laborfonds vor.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Körperschaft oder den in der ganzen Region vorhandenen Info Points von Pensplan.

Kann ich online selbstständig beitreten?

Nein, im Moment ist ein selbständiger, direkter Beitritt nicht möglich: Auf der Seite über die Mitgliedschaft finden Sie die Alternativen zum Online-Beitritt.

Muss ich abhängig beschäftigt sein, um beitreten zu können?

Der Rentenfonds Laborfonds richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Arbeitgebern die in der Region Trentino-Südtirol tätig sind, sowie deren steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen. Angaben zu den Zielgruppen finden Sie auf dieser Seite und im Informationsblatt.

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft im Fonds gegenüber der Rückstellung des TFR im Unternehmen?

Der Weg der Kapitalanlage im Rentenfonds bringt sofortige und zukünftige Steuervorteile und kann die Beitragszahlung des Arbeitgebers zusätzlich zu lediglich dem TFR und Ihren Beitrag umfassen. Im Bereich Vorteile finden Sie ein Beispiel, das den Weg einer Person, die dem Fonds beitritt, und einer Person, die das TFR lieber im Unternehmen lassen will, Seite an Seite vergleicht.

TFR und Beitragszahlung

Wird mir sofort nach dem Beitritt das gesamte TFR bei Laborfonds eingezahlt, auch das bisherige TFR?

Wenn Sie dem Laborfonds beitreten, aktivieren Sie die Einzahlung des anreifenden TFR, d.h. TFR-Anteile, die ab dem Zeitpunkt des Beitritts (oder besser gesagt, ab Beginn der Beitragszahlung) jeden Monat anreifen.

Kann ich auch das bisherige TFR beim Beitritt einzahlen lassen?

Wenn Sie dem Laborfonds beitreten, aktivieren Sie die Einzahlung des anreifenden TFR, d.h. TFR-Anteile, die ab dem Zeitpunkt des Beitritts (oder besser gesagt, ab Beginn der Beitragszahlung) jeden Monat anreifen.

Hinweis: Dies gilt nur für TFR-Anteile, die sich tatsächlich im Unternehmen befinden und im Fonds der INPS. Dem Fonds der INPS werden die ab Januar 2007 angereiften TFR-Anteile der Arbeitnehmer von Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zugeführt. Für vergangene Anteile (bisheriges TFR), die in den Fonds der INPS eingezahlt wurden, ist es derzeit nicht möglich, eine direkte Einzahlung in den Laborfonds zu beantragen.

Bisheriges TFR: Was ändert sich, wenn ich für die Einzahlung in den Fonds entscheide? Was ist, wenn ich es in der Firma belasse?

Wenn Sie bisher angereiftes TFR im Unternehmen haben und sich entscheiden, es NICHT in den Fonds einzuzahlen, wird der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen als gesetzlich geschuldetes TFR unter Abzug der Steuern ausbezahlt.  

Wenn Sie sich stattdessen im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber entscheiden, das bisherige TFR in den Fonds einzuzahlen, wird der Betrag brutto in den Rentenfonds eingezahlt und Teil Ihrer Position im Laborfonds. Alles, was Sie in den Laborfonds einzahlen, wird Teil eines einzigen Betrags, den Sie zu einem späteren Zeitpunkt je nach Situation über Rentenleistungen, Ablösen oder Vorschüsse anfordern können.

Gibt es den Arbeitgeberbeitrag nur für Angestellte des öffentlichen Dienstes?

Nein, eine Beitragszahlung des Arbeitgebers ist in sehr vielen Kollektivverträgen des Privatsektors vorgesehen. Überprüfen Sie den in Ihrem Kollektivvertrag vorgesehenen Anteil in den Übersichten der Verträge.

Kann die Erfolgsprämie in den Fonds eingezahlt werden?

Ja, eventuelle periodische oder einmalige Zahlungen des Arbeitgebers können in den Fonds eingezahlt werden.

Sieht das Unternehmen eine Erfolgsprämie vor, gelten für deren Einzahlung in den Rentenfonds alle damit verbundenen Steuervorteile.

Wenn im Unternehmen andere betriebliche Welfare-Leistungen oder zusätzliche Einzahlungen vorgesehen sind, die nicht als Erfolgsprämie definiert werden, hängt ihre Behandlung von der spezifischen Situation ab.

Überprüfen Sie aufmerksam mit Ihrem Unternehmen, welche Welfare-oder Prämieninitiativen für Ihre Situation gelten.

Wie kann ich die Beitragszahlung zu meinen Lasten erhöhen?

Sie können die Beitragszahlung zu Ihren Lasten erhöhen, indem Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen, der sich dann über die Gehaltsabrechnung um die Abzüge und Einzahlungen kümmert. Wir haben jedoch auch einen Vordruck, den Sie verwenden und Ihrer Personalabteilung übergeben können.

Wenn ich meinen Beitrag erhöhe, erhöht sich dann auch der Beitrag des Arbeitgebers?

Normalerweise nicht: Sie können den Beitrag zu Ihren Lasten nach eigenem Ermessen ändern, der Arbeitgeber ist jedoch nur verpflichtet, die im Kollektivvertrag angegebenen Beträge zu zahlen.

Einige Verträge sehen vor, dass mit der Erhöhung Ihres Anteils auch der Prozentsatz des Arbeitgebers steigt: Dies wird im Kollektivertrag immer ausdrücklich angegeben. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Übersichten der Verträge.

Ich sehe keine Änderungen in meiner Position, aber ich sehe die Beitragsposten in der Gehaltsabrechnung: Warum?

Der Arbeitgeber stellt die an den Fonds abzuführenden Beträge (TFR, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) monatlich zurück, zahlt sie jedoch vierteljährlich (in den Monaten April, Juli, Oktober, Januar) ein. Hinzu kommen die Bearbeitungszeiten für die Zuweisung des Anteilswertes für jeden Monat.

Zum Beispiel: Der Anteilswert der im April erfolgten Einzahlungen wird um den 15. des Folgemonats berechnet und bestätigt. In diesem Beispiel sehen Sie also die Änderungen, die sich aus den Posten für Januar, Februar und März ergeben, wenn Sie im Mai Ihren privaten Bereich konsultieren.

Ist die Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen in der Gehaltsabrechnung automatisch oder muss ich bei der Steuererklärung darauf hinweisen?

Wenn Sie nur über die Gehaltsabrechnung in den Fonds einzahlen, enthalten alle Ihre Steuerunterlagen – einschließlich der Unico-Erklärung (CU) – bereits die Beiträge, die vom Einkommen abgezogen werden, so dass Sie nichts tun müssen. Wenn Sie Ihre CU bei der Steuererklärung einreichen, sind alle Informationen bereits vorhanden.

Für die Verwaltung der freiwilligen Einzahlungen konsultieren Sie bitte den entsprechenden Bereich.

Kann ich die aufhören, meinen Beitrag aus der Gehaltsabrechnung einzuzahlen und nur noch das anreifende TFR abführen?

Sie können dem Fonds beitreten, auch wenn Sie nur die anreifenden TFR-Anteile einzahlen wollen, bzw. wenn Sie bereits Mitglied sind und den Beitrag zu Ihren Lasten einzahlen, können Sie entscheiden, Ihre Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum einzustellen.

In diesen Fällen (Beitritt nur mit TFR oder Einstellung der Beitragszahlung) wird auch der Arbeitgeber den Betrag zu seinen Lasten nicht mehrzahlen. Um von der Beitragszahlung des Arbeitgebers zu profitieren, müssen Sie mindestens den im Kollektivvertrag vorgesehenen Mindestbeitrag zu Ihren Lasten abführen.

Stimmt es, dass auch die Region in den Fonds Laborfonds einzahlt?

Ihre Position im Laborfonds wird durch die anreifenden TFR-Anteile, den Beitrag Ihres Arbeitgebers sowie Ihren Beitrag unterhalten.

 Es gibt Beiträge, die die Region in bestimmten Situationen an Zusatzrentenformen zahlt, wie zum Beispiel in Zeiten der Nichtbeschäftigung oder bei Kürzung der Arbeitszeit zur Unterstützung eines Familienangehörigen. Erfahren Sie mehr auf der Webseite des regionalen Unternehmens Pensplan.

Beitritt von steuerlich zu Lasten lebenden Kindern oder Familienangehörigen

Wie kann ich in die Position eines beim Fonds eingeschriebenen steuerlich zu Lasten lebenden Kindes oder eines anderen Familienangehörigen einzahlen?

Sie können jederzeit per Banküberweisung Einzahlungen in die Position einer steuerlich zu Lasten lebenden Person einzahlen.

Welche Regeln gelten bei der Entnahme von Kapital für steuerlich zu Lasten lebende Personen?

Für steuerlich zu Lasten lebende Personen gelten die gleichen Regeln für Vorschüsse und Rentenleistungen wie für Arbeitnehmer im Privatsektor.

Kann ich mein Kind einschreiben, auch wenn es minderjährig ist?

Ja.

Kann ich mein Kind einschreiben, auch wenn es volljährig ist?

JA. In diesem Fall muss auch das volljährige Kind die Beitrittsdokumentation zusammen mit dem bereits dem Fonds angehörenden Familienangehörigen unterzeichnen, der es einschreibt.

Was passiert mit dem Fonds, wenn mein Kind volljährig wird?

Der steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige bleibt weiterhin im Fonds und kann nach Erreichen der Volljährigkeit ohne Beteiligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten auf seine Position zugreifen (z. B. für einen Vorschuss).

Bleibt mein dem Fonds beigetretenes Kind, auch als Erwachsener weiterhin an meine Position gebunden?

Nein, die Position der steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen ist von Anfang an unabhängig. Wenn Sie beispielsweise nach der Einschreibung eines Kindes Ihre Position im Fonds schließen, bleibt die Position des Kindes aktiv und geht weiter.

Was muss mein Kind tun, wenn es anfängt zu arbeiten?

Mit Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses kann das Mitglied seine bereits im Fonds bestehende Position an den Arbeitsvertrag „koppeln“ und so die Beitragszahlung durch die Gehaltsabrechnung (TFR, Arbeitnehmerbeitrag und Arbeitgeberbeitrag) aktivieren. Damit beginnt seine Laufbahn im Fonds als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Wenn die Person eine Erwerbstätigkeit begonnen oder, allgemeiner gesagt, ein Einkommen hat, aber die Voraussetzungen für die Aktivierung der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber nicht gegeben sind, dann kann dem Fonds die Beendigung des Status als steuerlich zu Lasten lebende Person mitgeteilt werden.

HINWEIS: Als steuerlich zu Lasten lebende Personen gelten alle Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen von mehr als € 2.840,51 € vor Abzug der abzugsfähigen Kosten haben (davon ausgenommen sind einige steuerfreie Einkünfte, u.a. Renten, Zulagen und Beihilfen für Zivilinvaliden, Taubstumme, Zivilblinde usw.). Für Kinder bis24 Jahren wird die Einkommensgrenze auf € 4.000 angehoben.

Auszahlungen vor dem Renteneintritt: Vorschüsse und Ablösen

Ich habe einen Auszahlungsantrag gestellt, aber noch keine Mitteilung erhalten: Woher weiß ich, ob er in Bearbeitung ist?

Sie können den Status Ihrer Anfragen im privaten Bereich, Menü>Verwaltungsdienste>Status der Vorgänge überprüfen.

Wenn SieIhre Zugangsdaten, verloren haben, folgen Sie Schritt für Schritt den Anweisungen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen meinem Antrag und der Auszahlung der Beträge?

Die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Bearbeitung von Auszahlungsanträgen beträgt maximal 6 Monate und beginnt mit dem Eingang des vollständigen Antrags. Laborfonds versucht aber immer die Leistungen so schnell wie möglich auszuzahlen. Ist der Antrag unvollständig, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu ergänzen, und die Bearbeitungsfrist des Antrags beginnt erneut, ab dem Moment in dem Sie die Dokumente erneuert abgeben; nicht korrekte Anträge werden abgelehnt.

Kann ich dem Rentenfonds vor Renteneintritt Kapital entnehmen?

Ja, Sie können sich durch Vorschüsse oder Ablösen aus Ihrer Position Kapital auszahlen lassen.

Hinweis: Für die Mitglieder des öffentlichen Sektors gelten andere Regeln als für die Mitglieder des Privatsektors.

Vorschüsse für die Mitglieder des Privatsektors

Sie können jederzeit einen Vorschuss für außerordentliche Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, Ihren Ehepartner oder Ihr Kind beantragen (bis zu 75% Ihrer Position).

Wenn Sie dem Privatsektor angehören und mindestens 8 Jahre Mitglied in der Zusatzvorsorge sind, können Sie beim Kauf, dem Bau oder der Renovierung der Erstwohnung für sich oder Ihre Kinder einen Vorschuss beantragen (bis zu 75% Ihrer Position).

Nach 8 Jahren Mitgliedschaft in der Zusatzvorsorge können Sie außerdem auch (ohne Begründung) einen Vorschuss „für sonstige Erfordernisse“ in Höhe von bis zu 30 % Ihrer Position in Anspruch nehmen.

Vorschüsse für die Mitglieder des öffentlichen Sektors

Wenn Sie dem öffentlichen Sektor angehören und mindestens 8 Jahre Mitglied in der Zusatzvorsorge sind, können Sie beim Kauf, dem Bau oder der Renovierung der Erstwohnung für sich oder Ihre Kinder einen Vorschuss beantragen (bis zu 100% Ihrer Position).

Sie können auch einen Vorschuss für außerordentliche Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich oder einen steuerlich zu Lastenden Familienangehörigen in Anspruch nehmen (bis zu 100% Ihrer Position).

Ablösen für die Mitglieder des Privatsektors

Sie können die Ablöse aus dem Fonds (der gesamten Position oder eines Teils davon) beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Fonds verlieren (zum Beispiel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer Kündigung), bei Nichtbeschäftigung von mehr als 12 Monaten, bei Mobilitäts- oder Lohnausgleichsverfahren oder Insolvenz des Unternehmens.

Ablösen für die Mitglieder des öffentlichen Sektors

Sie können die Ablöse Ihrer gesamten Position im Fonds beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Fonds verlieren (zum Beispiel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

Wenn Sie sich dem Rentenalter für die Altersrente der öffentlichen Pflichtversicherung nähern, können Sie die Vorzeitige Befristete Zusatzrente (RITA) beantragen.

Alle Informationen zu Vorschüssen und Ablösen finden Sie im Dokument über die Vorschüsse und im Dokument über die Steuerregelung

Alle Informationen zur Vorzeitigen Befristeten Zusatzrente finden Sie im Dokument über die RITA und im Dokument über die Steuerregelung .

RITA – Vorzeitige, befristete Zusatzrente

Was ist die Vorzeitige Befristete Zusatzrente (RITA) und wer kann sie beantragen?

Die RITA ermöglicht es Ihnen, sich das angesparte Kapital in Ihrer Position (ganz oder teilweise) durch im Voraus festgelegte vierteljährlich desinvestierte Raten bis zum Erreichen des Rentenalters für die Altersrente der Pflichtversicherung, auszahlen zu lassen.

Sie können die RITA beantragen, wenn Sie sich dem Rentenalter für die Altersrente der Pflichtversicherung nähern.

Sowohl Mitglieder des privaten als auch des öffentlichen Sektors können die RITA in Anspruch nehmen; es gibt keine Betragsobergrenzen, um sie zu erhalten.

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Vorzeitigen Befristeten Zusatzrente sind:

Auszahlung der RITA für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren

  • Beendigung der Arbeitstätigkeit;
  • Erreichen des Alters für den Zugang zur Altersrente innerhalb maximal 5 Jahren;
  • Beitragsalter von mindestens 20 Jahren im entsprechenden Pflichtrentensystem;
  • mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem.

Auszahlung der RITA für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren

  • Beendigung der Arbeitstätigkeit mit einer Erwerbslosigkeit von über 24 Monaten;
  • Erreichen des Alters für den Zugang zur Altersrente innerhalb maximal 10 Jahren;
  • mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem.

Alle Informationen zur Vorzeitigen Befristeten Zusatzrente finden Sie im Dokument über die RITA und im Dokument über die Steuerregelung.

Auszahlungen nach dem Renteneintritt – Rentenleistungen

Ich bin in Rente... und jetzt?

Beim Erreichen des Rentenalters können Sie entscheiden, wie Sie Ihre Position im Fonds verwalten.

Sie können den eingeschlagenen Weg weitergehen, Ihre Position beibehalten und auch weiterhin durch freiwillige Überweisungen bereichern oder die Auszahlung Ihrer Position beantragen, durch:

Rentenleistung in Form von Kapital

Einmalige Auszahlung (innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen – siehe Beispiel in einer der nachfolgenden Fragen)

Rentenleistung in Form einer Leibrente

Auszahlung in regelmäßigen Raten nach dem Renteneintritt

Ablöse wegen Renteneintritt (wenn Sie weniger als 5 Jahre Mitglied im Zusatzrentenfonds sind)

Einmalige Ablöse. Achtung! Wenn Sie mindestens 5 Jahre Mitglied in der Zusatzvorsorge waren, können Sie die Zusatzrentenleistungen beantragen, die steuerlich vorteilhafter sind.

RITA (vorzeitige, befristete Zusatzrente)

Die RITA kann von den Mitgliedern bezogen werden, die bereits Vorruhestandsleistungen oder Altersrenten erhalten, die von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern gezahlt werden. Zum entsprechenden Bereich

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an den Info-Points von Pensplan, um zu beurteilen, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt.

Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument über die Steuerregelung und im Dokument zu den Renten.

Erfolgt die Auszahlung der Zusatzrente durch den Fonds automatisch?

Nein, es ist die Entscheidung des Mitglieds, ob es die Auszahlung beantragt, die Position im Fonds beibehält und welche Leistungen es in Anspruch nehmen möchte.

Kann ich auch nach Renteneintritt noch einzahlen?

Ja, Sie können Ihre Position im Fonds beibehalten und auf Wunsch auch weiterhin durch freiwillige Beiträge per Überweisung einzahlen. Die Höhe der Beiträge bestimmen Sie und die eingezahlten Beträge können weiterhin von Ihrem Einkommen, laut den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgezogen werden.

Kann ich die Auszahlung meiner gesamten Position auf einmal beantragen? Oder gibt es Grenzen?

Sie können sich Ihre gesamte Position auf einmal auszahlen lassen, wenn der Betrag unter bestimmten gesetzlich festgelegten Grenzen liegt. Wenn der Wert Ihrer Position diese Grenzen überschreitet, müssen mindestens 50 % Ihrer Position in eine Leibrente umgewandelt werden (regelmäßige Raten nach Renteneintritt).

Hinweis: Für die Mitglieder des öffentlichen Sektors gelten andere Regeln als für die Mitglieder des Privatsektors.

Die in den gesetzlichen Vorschriften für die Auszahlung des Kapitals vorgesehenen Grenzen berücksichtigen die Höhe der Sozialhilfe im Jahr des Antrags (die Höhe der Sozialhilfe ändert sich jährlich) und die persönlichen Merkmale des Antragstellers (z. B. Geburtsjahr, Geschlecht).

Aus diesem Grund kann kein allgemeiner Referenzwert angegeben werden: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihr Limit zu berechnen und die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten abzuwägen.  

Im Todesfall

Was geschieht im Todesfall vor Renteneintritt?

Siehe den entsprechenden Bereich „Im Todesfall des Mitglieds“.

Wer kann bei Ableben eines Mitglieds, um die Ablöse seiner Position ansuchen?

Anm.: Mitglieder des öffentlichen Sektors haben andere Regeln als jene des Privatsektors.

Decesso dell’aderente: settore privato

Puoi designare i soggetti (una o più persone fisiche o giuridiche) che potranno chiedere il riscatto della tua posizione in caso di decesso.

La designazione può essere fatta al momento dell’adesione e modificata poi in qualsiasi momento.

In assenza di designazione, accederanno alla posizione i tuoi eredi in parti uguali.

Decesso dell’aderente: settore pubblico

In caso di decesso di un aderente operante nel settore pubblico, possono chiedere il riscatto:

  1. il coniuge
  2. i figli (solo in assenza del coniuge)
  3. i genitori fiscalmente a carico (solo in assenza di coniuge e figli)
  4. eventuali soggetti designati dall’aderente (solo in assenza di tutti i precedenti)

Se lavori nel settore pubblico, quindi, puoi designare dei soggetti in caso di decesso ma queste persone (fisiche o giuridiche) saranno prese in considerazione solo in assenza dei familiari individuati dalla normativa (vedi elenco sopra).

Rentenfonds und Steuerpflichten (Steuererklärung)

Was muss ich bei der Steuererklärung berücksichtigen, wenn ich Mitglied bei Laborfonds bin?

Informationen zu den Steuerpflichten und den Unterlagen, die der Steuererklärung beizulegen sind, finden Sie im Bereich Häufig gestellte Fragen zum TFR und der Beitragszahlung sowie zu den freiwilligen Einzahlungen.

Besteuerung der Leistungen

Wie wird die mir ausgezahlte Rentenleistung besteuert?

Wenn Sie die Rentenleistung (in Form einer Rente, von Kapital oder gemischt) beantragen, wird auf die geleisteten Einzahlungen eine Ersatzsteuer zwischen 15 % und 9% erhoben. Wovon hängt der erhobene Steuersatz ab? Von der Dauer der Mitgliedschaft in Zusatzrentenformen.

Bei einer Mitgliedschaft von 15 Jahren (oder weniger) in der Zusatzvorsorge beträgt der Steuersatz 15 %, für jedes Jahr nach dem 15. wird er - bis zu einem Mindestsatz von 9 % - um 0,3 % reduziert.

Zum Beispiel: Bei einer Mitgliedschaft von 22 Jahren wird eine Ersatzsteuer von 14,1 % erhoben.

Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument über die Steuerregelung.

Hinweis: Für die Mitglieder des öffentlichen Sektors gelten andere Regeln als für die Arbeitnehmer des Privatsektors

Welcher Steuersatz wird erhoben, wenn ich Nicht-Rentenleistungen (Vorschüsse und Ablösen) beantrage?

Auch einige Leistungen des Rentenfonds profitieren von der gleichen Steuerbegünstigung wie Rentenleistungen: zum Beispiel der Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich und einige Ablösearten.

Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument über die Steuerregelung

Hinweis: Für die Mitglieder des öffentlichen Sektors gelten andere Regeln als für die Arbeitnehmer des Privatsektors

Was ist der Unterschied zwischen dem Belassen des TFR im Unternehmen und dessen Einzahlung in den Rentenfonds?

Der Werdegang im Rentenfonds ist viel mehr, als nur die Rücklage der Abfertigung, es ist ein Sparprojekt mit zahlreichen Vorteilen. Siehe dazu die Website “VorteileR”.

Übertragung von einem anderen Fonds auf Laborfonds

Wird eine Steuer erhoben, wenn ich meine, in einem anderen Rentenfonds angereifte Position, auf den Laborfonds übertrage? Und was passiert mit den von mir angereiften Mitgliedsjahren?

Bei der direkten Übertragung von einem Rentenfonds auf einen anderen (egal zwischen welcher Art von Fonds: geschlossener oder offener Fonds, Vorsorgeplan einer Versicherung) ist keine Besteuerung vorgesehen. Steuern werden erst dann erhoben, wenn die Beträge ausgezahlt und damit aus dem System der Zusatzvorsorge „herausgenommen“ werden.

Bei der Übertragung von einem Fonds auf den anderen nimmt das Mitglied sein Kapital und die angereiften Mitgliedsjahre mit.

Wie übertrage ich die Position von einem anderen Fonds auf Laborfonds?

  1. Werden Sie Mitglied von Laborfonds (erfahren Sie wie im Schritt-für-Schritt-Leitfaden)
  2. Suchen Sie auf der Website des Rentenfonds, in dem Sie Mitglied sind, nach dem Formular „Antrag auf Übertragung auf eine andere Zusatzrentenform“ oder fordern Sie es bei den zuständigen Stellen an; füllen Sie es aus und senden Sie es an den Fonds. Der „alte“ Fonds (oder abtretende Fonds) hat für die Bearbeitung Ihres Antrags 180 Tage Zeit.

Bei der Übertragung von einem Fonds auf den anderen nehmen Sie Ihr Kapital und die angereiften Mitgliedsjahre mit.

Auch wenn Sie schon seit geraumer Zeit Mitglied im Laborfonds sind, können Sie die Positionen durch die Übertragung zusammenführen.

Finanzierungen und Rentenfonds

Kann ich beim Laborfonds eine Auszahlung beantragen, wenn ich einen Darlehensvertrag abgeschlossen habe?

Ja, das ist möglich. Berücksichtigen Sie, dass Sie im Fall eines Darlehensvertrags eine Vinkulierung Ihrer Position zugunsten der Finanzierungsgesellschaft schaffen.

Der Fonds muss daher die Freigabe durch die Finanzgesellschaft beantragen und abwarten, bevor er die Auszahlung vornimmt.

Warum werde ich bei der Beantragung eines Darlehens um einen Kontoauszug meiner Position im Laborfonds gebeten?

Die Finanzierungsgesellschaft benötigt in erster Linie Informationen über das Bestehen Ihrer Position und zweitens die Daten des Fonds für die Mitteilung der Vinkulierung.

Sie können Ihren „Kontoauszug“ aus dem privaten Bereich ausdrucken oder an den Info-Points von Pensplan eine Kopie anfordern.

Die Investitionslinien

Welche Investitionslinien gibt es bei Laborfonds?

Laborfonds hat 4 Investitionslinien:

Die Garantierte Investitionslinie

Die Vorsichtig-Ethische Investitionslinie

Die Ausgewogene Investitionslinie

Die Dynamische Investitionslinie

Alle Informationen zu den Investitionslinien finden Sie im Bereich über die Vermögensverwaltung undim Dokument zur Anlagepolitik im Informationsblatt des Laborfonds

Welche Renditen haben die Investitionslinien von Laborfonds?

Sie finden die Übersicht der vergangenen Renditen im Bereich Vermögensverwaltung und die Informationen zu den Renditen Ihrer Position in Ihrem privaten Bereich.

Muss ich eine Investitionslinie auswählen?

Als Mitglied müssen Sie zunächst entscheiden, wie Ihr Kapital verwaltet werden soll, z.B. indem Sie eine „riskantere“ Verwaltung (mit höherem Aktienanteil) wählen oder eine, die sich an bestimmten ökologischen Werten orientiert (Investitionslinie mit ESG-Eigenschaften).

Aufgrund dieser Entscheidung erfolgt das Ansparen im Rentenfonds durch die Umwandlung des eingezahlten Kapitals in Anteile der gewählten Investitionslinie: Daher ist die Wahl der Linie eine Voraussetzung für den Beginn Ihres Weges im Rentenfonds.

Sie können die für Sie am besten geeignete Linie unter Berücksichtigung ihrer Merkmale und des vor Ihnen liegenden Zeithorizonts den Verbleib im Fonds betreffend, wählen (wie viel Zeit noch bis zum Renteneintritt fehlt). Unser Fragebogen zur Selbsteinschätzung kann Ihnen bei der Auswahl der Investitionslinie und für Ihren Werdegang im Rentenfonds behilflich sein.

Eine sehr kurze schematische Darstellung dieser Informationen finden Sie in der Übersicht Präsentation des Informationsblattes von Laborfonds und ausführlicher in der Übersicht Anlagemöglichkeiten.

Kosten

Wie hoch sind die Kosten des Rentenfonds Laborfonds?

Die Kosten zu Lasten des Mitglieds sind

  • Einschreibegebühr (nur einmal zum Zeitpunkt des Beitritts, zwischen Mitglied und Arbeitgeber aufgeteilt)
  • jährlicher Mitgliedsbeitrag
  • Kosten der Vermögensverwaltung

Diese Posten finden Sie im Detail im Abschnitt Kosten in der Ansparphase der Übersicht Die Kosten des Informationsblatts von Laborfonds.

Im zweiten Teil der Übersicht „Die „Kosten“ finden Sie auch Informationen zum ISC (Synthetischer Kostenindikator), der alle verschiedenen Kostenelemente berücksichtigt und deren prozentuale Gewichtung in den einzelnen Positionen „zusammenfasst“.

Der ISC gibt für die angereifte individuelle Position die jährlichen Kosten in Prozent an, die auf der Grundlage der Investitionslinie und der Dauer des Verbleibs im Fonds geschätzt werden.

Der ISC wird von allen Rentenfonds unter Anwendung der gleichen von der Aufsichtsbehörde für Rentenfonds (COVIP) festgelegten Methode berechnet. Auf diese Weise lassen sich die Übersichten der Rentenformen leicht vergleichen.

In diesem Teil der Übersicht finden Sie auch eine Grafik, mit der Sie ganz einfach die Positionierung des Fonds in Bezug auf die Kosten, mit der anderer italienischer Fonds, vergleichen können.

posizionamento fondo costi

Wünschen Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch?

Vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Verwaltungsdienst Pensplan Centrum AG

Öffnungszeiten Contact Center Pensplan Centrum AG
Von Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 14:00 - 17:00
Freitag 8:00 - 12:00
Der Zugang zu den Schaltern ist nur nach Terminvereinbarung möglich 

Öffnungszeiten Telefonservice
Von Montag bis Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr durchgehend
Freitag 8:00 - 12:00 

(Ruhetage oder vorübergehende Änderungen der Öffnungszeiten finden Sie im Bereich News der Website)

Haben Sie eine Frage? Schauen Sie in unserem "Häufig gestellte Fragen" Bereich nach

BOZEN
Mustergasse 11
Tel. 0471 31 76 70

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

TRENTO
Via Gazzoletti, 47
Tel. 0461 27 48 18

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

F.A.Q. Suche