A A A
 

Bausparen



Bausparen- noch ein Vorteil für Laborfonds Mitglieder: der Traum vom Eigenheim wird wahr!

Die Mitglieder des Rentenfonds Laborfonds genießen viele Vorteile und ab dem 1. Juni 2017 sind diese noch interessanter. 
Die Landesregierung in Bozen hat vor kurzem die Zugangsvoraussetzungen für neue Ansuchen für ein günstiges Bauspardarlehen für den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung in der Provinz Bozen, angepasst.
 
Das Bausparmodell ist für alle gedacht: Es kann auch für Kinder oder andere zulasten lebende Familienangehörige genutzt werden.
Durch die Nutzung des Bausparmodells lohnt sich die Einschreibung in Laborfonds noch mehr!
 
Was ist das Bausparmodell und warum lohnt es sich?
Die Autonome Provinz Bozen und der Rentenfonds Laborfonds unterstützen Sie dabei, Ihre Zukunft aufzubauen: Mit dem Bausparmodell ist es möglich, das Vorsorgesparen, den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung gleichzeitig zu verwirklichen. 
Der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds und die Erfüllung der Voraussetzungen ermöglichen den Zugang zu einer günstigen Baufinanzierung: Das Bauspardarlehen, um welches Sie bei einer teilnehmenden Bank ansuchen können, hat einen fixen und günstigen Zinssatz, der von der Landesgesetzgebung festgelegt wird. 
 
Die Beitragszahlungen an Laborfonds lohnen sich auch, um einen höheren Darlehensbetrag zu erhalten.
Der Betrag des Bauspardarlehens entspricht für Mitglieder des Privatsektors der maximal doppelten Höhe und für Mitglieder im öffentlichen Dienst der maximal dreifachen Höhe des im Zusatzrentenfonds Laborfonds angesparten Kapitals und wird folgenden Personen gewährt:
  • Für Einzelpersonen beträgt der Betrag min. 15.000 Euro und max. 200.000 Euro;
  • Für Eheleute oder Personen in eheähnlichen Beziehungen beträgt der Mindestbetrag 30.000 Euro und der Maximalbetrag 300.000 Euro.
 
Denken Sie daher daran, dass die Beiträge an Laborfonds einfach erhöht werden können, denn
  • Falls Sie einen Arbeitnehmerbeitrag einzahlen, haben Sie Anrecht auf einen Arbeitgeberbeitrag aufgrund der Kollektivverträge oder der kollektiven Abkommen, auch Betriebsabkommen, bzw. Verordnungen von Körperschaften oder Betrieben;
  • Sie können zusätzlich zu den im Kollektivvertrag festgelegten Beitragssätzen auch einmalige, freiwillige Beiträge in Laborfonds einzahlen;
  • Sie können nach Absprache mit dem Arbeitgeber und auf Basis der Vorschriften des Arbeitsvertrags oder der kollektivvertraglichen Unternehmensabkommen auch die Abfertigung in den Fonds einzahlen, die Sie vor dem Beitritt im Unternehmen angereift haben. Falls Sie ein/e Arbeitnehmer/in des Privatsektors mit Ersteinschreibung im Pflichtrentensystem vor dem 29. April 1993 sind und nur einen Teil der Abfertigung einzahlen, können auch die ganze Abfertigung einzahlen.
  • Die eingezahlten Beiträge können jährlich bis zu einer Höchstgrenze von 5.164,57 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen werden - auch die Einzahlungen für zulasten lebende Familienangehörige. Falls Sie Arbeitnehmer/in mit Erstanstellung nach dem 1. Januar 2007 sind, steigt der abziehbare Höchstbetrag nach Ablauf des fünften Mitgliedschaftsjahres in der Zusatzrentenform!
 
Ihre Ersparnisse im Rentenfonds Laborfonds werden nicht benutzt, um das Darlehen zu tilgen oder abzusichern. Ihre persönliche Zusatzrentenposition kann daher durch die Renditen weiter wachsen, um Ihnen die Mittel zu garantieren, die die öffentliche Rente allein nicht mehr liefern können wird
Das Bausparen erleichtert die Tilgung eines Darlehens und vereinbart das Vorsorgesparen und den Konsum mit den Kosten für den Kauf, den Bau oder die Renovierung der Erstwohnung.
 
Das Bausparmodell lohnt sich auch für Ihre zulasten lebenden Familienangehörigen 
Das Bausparen ist ein Grund mehr, sich und Ihre zulasten lebenden Familienangehörigen bei Laborfonds einzuschreiben! Je früher Sie sie einschreiben, desto eher werden sie die 8 Mitgliedsjahre im Fonds anreifen, die für die zinsgünstige Finanzierung notwendig sind, mit der sie dann ihre Erstwohnung kaufen können.
Außerdem kann jedes Laborfonds-Mitglied, das Beträge auf die persönlichen Rentenpositionen der zulasten lebenden Familienangehörigen überweist, diese bis zu 5.164,57 Euro jährlich vom Einkommen abziehen.
 
Die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen 
Der/die Interessierte:
  • muss seit mindestens 8 Jahren in dem Zusatzrentenfonds Laborfonds oder in einem anderen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein;
  • muss mindestens 15.000 Euro angereiftes Vermögen im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds haben;
  • muss seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein;
  • darf nicht älter als 65 Jahre sein.
  • Zudem muss sich die Immobilie, die er/sie kaufen, bauen oder wiedergewinnen möchte, in der Provinz Bozen befinden, sein/ihr Eigentum und sein/ihre Erstwohnung sein oder werden.
Die vertragsgebundenen Banken prüfen sowohl die Voraussetzungen als auch die Kreditwürdigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin. 
 
Auch wenn Sie davon ausgehen, die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen nicht zu erfüllen, lassen Sie sich trotzdem bei einem der Schalter unseres Verwaltungsservices Pensplan Centrum AG beraten. Weitere Infos finden Sie auch unter www.bausparen.bz.it.

Bausparen: Synergie durch Vorsorgesparen!