Regionaler Beitrag zur Einschreibung von Neugeborenen in die Zusatzrente
Bis zu 1.100 €: Einzahlungen auf die Position des Kindes
Haben Sie ein Kind unter 5 Jahren, das bei Laborfonds eingeschrieben ist? Dann können Sie den „Beitrag zur Einschreibung von Neugeborenen in die Zusatzvorsorge“ beantragen.
Falls Ihr Kind noch nicht Mitglied ist, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, es anzumelden!
Laden Sie hier das Formular zur Beantragung des regionalen Förderbeitrags herunter und geben Sie folgende Informationen ein:
Name der Zusatzvorsorgeform: Laborfonds
Eintragung im Verzeichnis der Rentenfonds: Nr. 93
Die Bearbeitung der Anträge und die Verwaltung der Beiträge erfolgt durch die Dienstleistungsgesellschaft für die regionale Zusatzvorsorge, Pensplan Centrum AG.
Im Formular auf der Website von Pensplan Centrum finden Sie alle Anweisungen, um den Antrag selbstständig oder bei einem der Pensplan-Infopoints, die in der gesamten Region vertreten sind, einzureichen.
Der Beitrag für Neugeborene in Kürze
Es handelt sich um einen regionalen Beitrag für Kinder, die ab 2020 geboren oder adoptiert oder in Pflege genommen wurden und bei einem Zusatzrentenfonds wie Laborfonds angemeldet sind.
- Wer hat Anspruch darauf: Kinder, die Mitglied bei Laborfonds sind und noch nicht das 5. Lebensjahr vollendet haben (Stand: 31.12.2025).
- Wie hoch ist er: Der ausgezahlte Betrag beträgt maximal 1.100 € und wird auf die individuelle Position des Kindes überwiesen. 300 € bei Beantragung des Beitrags und 200 € für die folgenden Jahre bis zum Erreichen des 5. Lebensjahres.
- Wie viel müssen die Eltern einzahlen: Für die auf die auf dem ersten Beitrag folgenden Tranchen, zahlt die Region 200 € pro Jahr, wenn ein Elternteil mindestens 100 € für dasselbe Jahr einzahlt.
So beantragen Sie die Förderung
Um den Beitrag zu beantragen, füllen Sie einfach das Antragsformular aus. Es enthält alle nützlichen Hinweise zum Ausfüllen und zum Einsenden.
Laborfonds und der Beitritt eines steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen
Wenn Sie Mitglied des Laborfonds sind, können Sie auch einen oder mehrere steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige, z. B. minderjährige Kinder, im Fonds einschreiben
Die Vorteile für Sie
- Abzugsfähigkeit vom Einkommen der in die Position eines Familienangehörigen eingezahlten Beträge (weitere Details im Dokument über die Steuerregelung und hier)
- freiwillige Einzahlungen in beliebiger Höhe durch einfache Banküberweisung
Die Vorteile für den eingeschriebenen Familienangehörigen
- professionelle Vermögensverwaltung und langer Zeithorizont, um den Mechanismus der Zinseszinsen bestmöglich zu nutzen (also auch auf die Renditen die in der Zeit angereift sind)
- Angereifte Mitgliedsjahre (Einzelheiten hier)
Sie können einen steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen über eines der vertraglich gebundenen Patronate oder Steuerbeistandszentren (CAF) einschreiben.
Hier finden Sie die komplette Liste der vertragsgebundenen Patronate und CAF.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich F.A.Q. und im Bereich Formulare für Anweisungen zur Beitragszahlung in die Position einer steuerlich zu Lasten lebenden Person

