familiari fiscalmente a carico
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Regionaler Beitrag für Neugeborene

Bis zu 1.100 €: Einzahlungen auf die Position des Kindes

Haben Sie ein Kind unter 5 Jahren, das bei Laborfonds eingeschrieben ist? Dann können Sie schon bald den "Bonus für Neugeborene" beantragen. Falls Ihr Kind noch nicht Mitglied ist, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, es anzumelden!

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02.07.2025

In den letzten Tagen wurde der Gesetzentwurf „Förderung der Einschreibung von Neugeborenen in eine Zusatzrentenform” vorläufig verabschiedet.

Es handelt sich um eine Initiative, die darauf abzielt, die „Kultur” der Zusatzrente schon im Kindesalter zu fördern. Nach der Sommerpause wird der Gesetzentwurf vom Regionalrat behandelt: Derzeit ist diese Regelung daher noch nicht in Kraft (im Falle der Verabschiedung wird das voraussichtlich im September/Oktober dieses Jahres der Fall sein).

Wenn Sie bereits Mitglied bei Laborfonds sind, können Sie den Antrag stellen, sobald das Genehmigungsverfahren für den Gesetzentwurf abgeschlossen ist.
Wenn Sie noch nicht Mitglied von Laborfonds sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um den ersten Schritt zu tun. Um den Beitrag der Region zu beantragen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung für Ihr Kind bereits Mitglied sein.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Voraussetzungen für die Antragstellung (Wohnsitz, Alter der Kinder) finden Sie auf der Website von Pensplan Centrum SpA, die regelmäßig aktualisiert wird.

 

Laborfonds und der Beitritt eines steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen

Wenn Sie Mitglied des Laborfonds sind, können Sie auch einen oder mehrere steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige, z. B. minderjährige Kinder, im Fonds einschreiben

Die Vorteile für Sie

  • Abzugsfähigkeit vom Einkommen der in die Position eines Familienangehörigen eingezahlten Beträge (weitere Details im Dokument über die Steuerregelung und hier)
  • freiwillige Einzahlungen in beliebiger Höhe durch einfache Banküberweisung

Die Vorteile für den eingeschriebenen Familienangehörigen

  • professionelle Vermögensverwaltung und langer Zeithorizont, um den Mechanismus der Zinseszinsen bestmöglich zu nutzen (also auch auf die Renditen die in der Zeit angereift sind)
  • Angereifte Mitgliedsjahre (Einzelheiten hier)

Sie können einen steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen über eines der vertraglich gebundenen Patronate oder Steuerbeistandszentren (CAF) einschreiben.

Hier finden Sie die komplette Liste der vertragsgebundenen Patronate und CAF.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich F.A.Q. und im Bereich Formulare für Anweisungen zur Beitragszahlung in die Position einer steuerlich zu Lasten lebenden Person

Nützliche Dokumente und Formulare

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