Aktualisierung Richtlinien Whistleblowing
09.03.2026
Der Verwaltungsrat von Laborfonds hat in seiner Sitzung vom 5. März 2026 die Überarbeitung des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß Gesetzesdekret 231/2001 und der damit verbundenen Whistleblowing-Richtlinie genehmigt. Die Aktualisierung berücksichtigt die neuesten gesetzlichen und normativen Änderungen und stärkt das interne Kontrollsystem und die Risikoprävention.
Insbesondere wurde das Meldeverfahren an die Leitlinien 2025 der Antikorruptionsbehörde ANAC angepasst, wobei zusätzliche Sicherheitsgarantien eingeführt, die Bearbeitung anonym gemeldeter, hinreichend begründeter Hinweise geregelt und der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gemäß Gesetzesdekret 24/2023 ausgeweitet wurden.
Das Modell 231 wurde im Katalog der Vortaten aktualisiert, mit spezifischen Maßnahmen in Bezug auf die Verwendung von Systemen der künstlichen Intelligenz, Umweltdelikte und den Schutz des Urheberrechts.
Alle Neuigkeiten und weitere Informationen findet man auf der Website von Laborfonds in der Sektion "Dokumente des Fonds".

