AUSZAHLUNG DER ZUSATZRENTENLEISTUNG IN FORM VON RENTE – NEUE KONDITIONEN AB 2021

22.10.2020

AUSZAHLUNG DER ZUSATZRENTENLEISTUNG IN FORM VON RENTE – NEUE KONDITIONEN AB 2021

Aufgrund der Verlängerung des Versicherungsabkommens mit Generali Italia AG bis 2029 zur Auszahlung der Zusatzrentenleistung in Form von Rente wurde der in derselben Vereinbarung vorgesehene garantierte Mindestzinssatz abgeändert.
Deshalb steht für Anträge um Auszahlung der Zusatzrentenleistung in Form von Rente, welche ab dem 1. Januar 2021 beim Zusatzrentenfonds eingehen, der technische Zinssatz von 1% oder 0% zur Auswahl.
Ab dem 1. Januar 2021 stehen also die technischen Zinssätze von 2% und 2,5% nicht mehr zur Verfügung.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument zu den Renten und im Abkommen mit Generali Italia AG, inklusive der Änderungen, die nach der Verlängerung bis 2029 vorgenommen wurden, im Abschnitt Dokumentation>Rechtsquellen des Fonds auf der Internetseite www.laborfonds.it 


Was ist der garantierte Mindestzinssatz?

Es handelt sich dabei um eine minimale Rendite, welche die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer garantiert, unabhängig von der Entwicklung der gesonderten Vermögensverwaltung. Dieser Mindestzinssatz berücksichtigt den an den Versicherungsnehmer gezahlten technischen Zinssatz; ein eventueller Überschuss über den technischen Zinssatz stellt eine zusätzliche Ertragsgarantie für den Versicherungsnehmer dar.

Was ist der technische Zinssatz?

Der technische Zinssatz gibt an wie viel von der garantierten Mindestrendite bei der Neubewertung der Rente durch Anheben des Anfangsniveaus der Rentenrate vorgezogen wird.
Wir können ihn mit einem „vorgezogenen Ertrag“ vergleichen.

Zum Beispiel, wenn ich den technischen Zinssatz von 1% wähle...
...die Versicherungsgesellschaft, die für meine Rente zuständig ist, kalkuliert die zukünftigen Renditen, indem sie die jährliche Rendite von 1% bis zum Ende der durchschnittlichen Lebenserwartung berechnet. Sie bevorschusst mir den vollen Betrag ab der ersten Rate.
Anschließend wird zum Zeitpunkt der jährlichen Neubewertung berücksichtigt, was bereits bevorschusst wurde.

Ein Beispiel:
Anfallende Rendite auf die Rente 3,45%; Technischer Zinssatz: 1%;
Neubewertung der Rente zum Jahresende: 3,45% - 1% = 2,45%

Bei einem höheren technischen Zinssatz ist die Rente sofort höher, wertet sich jedoch langsamer auf.
Bei einem niedrigeren technischen Zinssatz beginnt die Rente niedriger, wird jedoch schneller aufgewertet.

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