Delegiertenversammlung von Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses am Rechtssitz von LABORFONDS

11.04.2023

Delegiertenversammlung von Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses am Rechtssitz von LABORFONDS.

Gemäß Artikel 33, Absatz 3, des Statuts von LABORFONDS müssen der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Rechnungsprüfungsbericht als Kopie, in den fünfzehn Tagen vor der Delegiertenversammlung, zur Einsicht der Mitglieder des Fonds an dessen Rechtssitz aufliegen.

Es wird folglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, am Rechtssitz des Fonds, in der A. Hofer Str. 3H in Bozen den Mitgliedern, mittels vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., zur Einsicht zur Verfügung stehen.

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BOLZANO
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Tel. 0461 27 48 18

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