Interne Regeln des Fonds: Aktualisierung der Dokumentation
31.07.2025
Die aktualisierte Fassung des Dokuments über die Steuerregelung unter Berücksichtigung des Beschlusses der Steuerbehörde Nr. 29 vom 11. April 2025 steht zur Einsicht bereit.
Die Steuerbehörde hat insbesondere klargestellt, dass, wenn eine Person gleichzeitig bei mehreren Zusatzrentenfonds angemeldet ist, der erforderliche Zeitraum zur Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Steuervergünstigung (von 15 % auf 9 %) auch die Jahre der Teilnahme an den anderen Fonds miteinbezieht, bei denen sie noch angemeldet ist.
Um die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können (z. B. bei Vorauszahlungen für Gesundheitsausgaben, RITA, Rückkauf wegen Invalidität usw.), muss eine entsprechende Bescheinigung des anderen Rentenfonds vorgelegt werden. Aus dieser muss das Datum des früheren Beitritts zum Fonds, sowie die Tatsache, dass die Position nicht vollständig abgelöst wurde, hervorgehen.