Irrelevanzrahmen im Falle von Fehlern bei der Berechnung des Anteilwerts

23.12.2022

Der Verwaltungsrat des Laborfonds hat in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2022 beschlossen, dass falls der veröffentlichte Anteilswert nicht korrekt ist und deshalb eine Neuberechnung der Anteilswerte nötig ist, seitens des Fonds folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Die Vermögenswerte der betroffenen Anteilsinhaber werden entsprechend integriert. Allerdings wird der Fonds denjenigen Mitgliedern, deren Anteile zu einem geringeren als dem fälligen Betrag ausbezahlt wurden, keine Rückgabe gewähren, falls der Betrag weniger als 10 Euro beträgt;
  • Der Fonds wird eine entsprechende Mitteilung über das Ereignis veröffentlichen, in derselben Art und Weise, in der die Anteilswerte angekündigt wurden.

Im Falle, dass der Fehler bei der Berechnung der Anteilswerte, nicht mehr als 0,01 % beträgt („Irrelevanzrahmen“), nimmt der Fonds die oben beschriebenen Neuberechnungen und Wiedergutmachung nicht vor.

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