Laborfonds lehnt Übertragbarkeit des Arbeitgeberbeitrags ab

15.12.2025

Laborfonds lehnt die von der Regierung vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Übertragbarkeit des Arbeitgeberbeitrags entschieden ab.

„Wir schließen uns voll und ganz der bereits von unserem Branchenverband Assofondipensione vertretenen Position an“, kommentiert der Präsident des Fonds, Lorenzo Bertoli, die Nachricht. „Mit dieser Maßnahme werden die Grundlagen des aktuellen Modells untergraben, das die zentrale Rolle der Sozialpartner und der Tarifverhandlungen vorsieht. Auf diese Weise werden geschlossene Zusatzrentenfonds wie Laborfonds benachteiligt, die mit dem einzigen Ziel gegründet wurden, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen. Ich hoffe, dass sich die Vernunft durchsetzt und dass diese Regelung, die wie ein Blitz aus heiterem Himmel in einem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz aufgetaucht ist, zurückgezogen wird.”

„Die vollständige Übertragbarkeit des Arbeitgeberbeitrags ist nur scheinbar eine Maßnahme, die einen stärkeren Wettbewerb fördert: In Wirklichkeit besteht die Gefahr, dass die Mitglieder der geschlossenen Zusatzrentenfonds den anderen Marktteilnehmern aufs Verderben ausgeliefert sind“, fährt Direktor Stefano Pavesi fort. „Ich kann mir schon vorstellen, welchem Druck unsere Mitglieder ausgesetzt sein werden, wenn sie bei ihrer Bank einen Kredit beantragen.“

 „Es ist eine unverständliche Entscheidung, die auf eine groß angelegte Privatisierung der zweiten Säule der Altersvorsorge abzielt und de facto die Rolle der Tarifverhandlungen außer Kraft setzt“, schließt Vizepräsident Alfred Ebner. „Diese Änderung begünstigt die von Banken und Versicherungen geförderten individuellen Formen der Altersvorsorge, die teurer und weniger transparent sind: Ich sehe darin keinen Vorteil für die Arbeitnehmer:innen.“

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