NEUE RENTENLEISTUNGEN, DIE AB 1. JULI 2026 IN KRAFT TRETEN
01.07.2026
Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, die durch das letzte Haushaltsgesetz eingeführt wurden, stehen den Mitgliedern, die das Rentenalter erreichen, ab dem 1. Juli 2026 weitere Möglichkeiten von Rentenleistungen zur Verfügung:
- Rente mit festgelegter Laufzeit: diese Rente wird über eine im Voraus festgelegte Anzahl von Jahren ausgezahlt und auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Antrags erwarteten Lebenserwartung berechnet. Konkret wird der angesammelte Betrag in eine Anzahl von Raten aufgeteilt, die der verbleibenden Lebenserwartung des Versicherten entspricht, die anhand der ISTAT-Tafeln ermittelt wird;
- frei wählbare Auszahlungen: Das Mitglied im Ruhestand kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst entscheiden, wann und in welcher Höhe er Auszahlungen erhält, allerdings nicht alles auf einmal: Die Obergrenze entspricht dem Betrag, den er bei Wahl der befristeten Rente erhalten hätte;
- Auszahlung des angesparten Kapitals in Raten: Diese Option ermöglicht es, den angesparten Betrag in regelmäßigen Raten über einen vom Mitglied frei gewählten Zeitraum (mindestens fünf Jahre) zu erhalten. Diese Option tritt am 31. Oktober 2026 in Kraft.
Die neuen Leistungen, die direkt vom Fonds ausgezahlt werden, stehen allen Mitgliedern von Laborfonds des privaten Sektors zur Verfügung, die die Rentenvoraussetzungen erfüllen; Mitglieder des öffentlichen Sektors sind hingegen ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
- die Entscheidung für eine der neuen Optionen unwiderruflich ist;
- die neuen Leistungen stellen eine Alternative zur von einer Versicherungsgesellschaft ausgezahlten Leibrente dar und enden in jedem Fall mit der Auszahlung der letzten vorgesehenen Rate (sie bieten daher keinen Schutz vor Langlebigkeitsrisiko);
- es ist jederzeit möglich, bis zu 50 % in Form einer Kapitalauszahlung und den verbleibenden Teil in einer der neuen Formen zu beantragen;
- während des Bezugszeitraums sind weder Übertragungen, Vorschüsse noch Ablöse möglich, ebenso wenig wie der Zugang zur R.I.T.A.;
- ein Wechsel der Investitionslinie ist hingegen zulässig. Der Kapitalbetrag bleibt nämlich in der vom Teilnehmer gewählten Anlageform (oder der vom Fonds festgelegten Standardanlageform) angelegt: Die Höhe der Leistungen ist daher an die Wertentwicklung der Linie gekoppelt;
- Im Todesfall wird der Restbetrag an die vom Mitglied zum Zeitpunkt des Antrags benannten Begünstigten ausgezahlt (die Benennung ist obligatorisch).
Die neuen Optionen werden gesetzlich als „Rentenleistungen“ in Form einer Kapitalauszahlung definiert. Die anwendbare Steuerregelung folgt daher den üblichen Vorschriften für ergänzende Rentenleistungen in Form einer Kapitalauszahlung. Es ist jedoch ein Unterschied hinsichtlich des nach 2007 angesparten Betrags zu beachten:
- Für Renten mit befristeter Laufzeit und frei wählbare Auszahlungen ist eine Ersatzbesteuerung mit einem degressiven Steuersatz von 15 bis 9 % vorgesehen, der sich nach der Dauer der Mitgliedschaft richtet, wie bei den gewöhnlichen Rentenleistungen in Kapitalform;
- Die Auszahlung des angesparten Kapitals in Raten über mindestens 5 Jahre unterliegt hingegen einer Ersatzbesteuerung mit einem degressiven Steuersatz von 20 % bis 15 %, der sich nach der Dauer der Mitgliedschaft richtet.
Die COVIP hat am 25. Juni spezifische Anweisungen zum Thema der neuen Leistungen erlassen: Es ist eine Übergangsphase zur Anpassung vorgesehen – bis zum 31.12.2026 –, während der Laborfonds zwar verpflichtet ist, die Anträge der Mitglieder auf Zugang zu den neuen Leistungen entgegenzunehmen, deren Auszahlung jedoch erst nach erfolgter Anpassung vornehmen kann.
Alle Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und weitere Informationen oder den Zugang zu den neuen Rentenleistungen beantragen möchten, können sich per E-Mail an

