Neuigkeiten im Bereich der Zusatzrenten 2025
18.03.2026
Beschluss Nr. 25/E vom 10. April 2025 der italienischen Steuerbehörde (Abzugsfähigkeit von Beiträgen für Arbeitnehmer:innen in ihrer ersten Beschäftigung)
Mit dem Beschluss Nr. 25/E vom 10. April 2025 hat die italienische Steuerbehörde die Abzugsfähigkeit von Beiträgen für Arbeitnehmer:innen in ihrer ersten Beschäftigung klargestellt. Demnach werden für Personen, die als unterhaltsberechtigte Familienangehörige im Zusatzrentenfonds eingeschrieben waren, die fünf Jahre, die für die höhere Abzugsgrenze maßgeblich sind, erst ab dem Jahr der ersten Beschäftigung berechnet, sofern sie seit diesem Jahr bei der Zusatzvorsorge eingeschrieben sind.
Beschluss Nr. 29/E vom 11. April 2025 der Steuerbehörde (Besteuerung der Leistungen und Berechnung der Dienstzeit)
Mit Beschluss Nr. 29/E vom 11. April 2025 hat die Steuerbehörde die Besteuerung der Leistungen und die Berechnung der Dienstzeit erläutert. Demnach wird bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in mehreren Rentenfonds die für die Senkung des Steuersatzes auf die Leistungen (von 15 % auf 9 %) maßgebliche Dienstzeit auch unter Berücksichtigung der bei anderen Fonds erworbenen Zeiträume berechnet, sofern die älteste Mitgliedschaft nicht vollständig abgelöst wurde.
Mit diesem Dokument hat die Covip Leitlinien zur Bearbeitung von Auszahlungsanträgen in Fällen vorgelegt, in denen die Teilnahmebedingungen nicht mehr erfüllt sind, sofern die Voraussetzungen für den Bezug der Zusatzrente gegeben sind.
Das Gesetz sieht einen finanziellen Zuschuss für jedes neugeborene, adoptierte oder in Pflege genommene Kind vor, um die Einrichtung eines auf den Namen des Kindes lautenden Zusatzrentenfonds zu fördern.
Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025
Das Haushaltsgesetz für 2026 hat Neuerungen für den Sektor eingeführt, indem es die Abzugsgrenzen angehoben und die Flexibilität bei der Auszahlung der Leistungen erhöht hat, sowie neue Bestimmungen zu den Beitrittsmodalitäten festgelegt hat.

