Wichtige Informationen für Mitglieder, die eine/n Begünstigte/n im Falle des vorzeitigen Ablebens ernannt haben

05.04.2023

Wichtige Informationen für Mitglieder, die eine/n Begünstigte/n im Falle des vorzeitigen Ablebens ernannt haben, aber das entsprechende Formular nie beim Fonds eingereicht haben


Sehr geehrtes Mitglied,
wie Sie wissen, erlaubt Ihnen das Gesetz, eine oder mehrere (natürliche oder juristische) Personen zu benennen, denen Ihre Rentenposition im Falle Ihres Todes überwiesen wird. Erfolgt keine Benennung, wird die Position an die Erben, so wie von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, ausgezahlt.

Damit das Dokument gültig ist, muss das Original des Formulars für die Bestimmung des Empfängers bei vorzeitigem Ableben, beim Rentenfonds eingereicht werden.
Wenn Sie in der Vergangenheit eine Bestimmung vorgenommen haben und uns diese dem Fonds nicht übermittelt haben, bitten wir Sie, uns dieses Formular zuzusenden.

Sie können auch ein neues Formular ausfüllen und es uns so bald wie möglich zusenden.

Ab dem 1. Juli 2023 werden alle Formulare, die dem Rentenfonds nach dem Tod des Mitglieds zugesandt werden, als ungültig betrachtet und die Position wird an die gesetzlichen Erben des Mitglieds ausgezahlt.

Deshalb:
Wenn Sie Ihre ursprüngliche Bestimmung bereits an den Fonds übermittelt haben: Alles ist gut, Sie brauchen nichts mehr zu tun!

Wenn Sie eine Bestimmung ausgefüllt, aber noch nicht abgegeben haben, dann müssen Sie sie dem Laborfonds bis zum 30. Juni 2023 im Original übermitteln.

Wenn Sie die Bestimmung zum ersten Mal vornehmen, dann müssen Sie das Bestimmungsformular (erhältlich unter www.laborfonds.it) ausfüllen und dem Laborfonds im Original zukommen lassen.

Das Formular für die Bestimmung des Empfängers, muss im Original an folgende Adresse geschickt oder abgegeben werden:
Rentenfonds Laborfonds c/o Pensplan Centrum S.p.A. Verwaltungsservice
Mustergasse 11/13 - 39100 Bozen oder Via Gazzoletti 47 - 38122 Trient.

Ob Sie bereits eine Bestimmung aktiviert haben, können Sie in Ihrem Mitgliederbereich oder an unseren Schaltern überprüfen. Sie können Ihre Bestimmung auch in Zukunft ändern, indem Sie das Formular ausfüllen und an Laborfonds übermitteln.

Weitere Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestimmung des Empfängers für Mitglieder, sei es im öffentlichen Sektor, als auch im Privaten, finden Sie im Abschnitt auf der Internetseite www.laborfonds.it->Formulare>Sonstige Formulare, oder Sie wenden sich direkt an unsere Schalter.

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Von Montag bis Donnerstag 8.00 – 17.00 Uhr durchgehend

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

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BOLZANO
Mustergasse 11/13
Tel. 0471 31 76 70

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TRENTO
Via Gazzoletti, 47
Tel. 0461 27 48 18

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