Unternehmer:innen und Zusatzrentenfonds Laborfonds

13.05.2025

Der Unternehmerverband ist eine Gründungspartei von Laborfonds und dadurch eng verbunden mit dem Zusatzrentenfonds.
Ein gemeinsames Anliegen ist es, alle Bürger:innen über die Möglichkeiten und Vorteile der Einschreibung in Laborfonds aufzuklären. Deshalb gibt es eine stete Zusammenarbeit, die immer weiter ausgebaut werden kann.

Diese Seite ist dieser Zusammenarbeit gewidmet und wird stetig mit Informationen für die interessierten Unternehmen gefüllt.

Themen:

  • Vorteile Arbeitgeber

  • Konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Weiterbildungsangebote

 

Vorteile Arbeitgeber

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Steuer- und Beitragsvorteilen für Unternehmen vorgesehen, um die Abführung des TFR an die Zusatzvorsorgefonds auszugleichen.
Art. 10 des Gv. D. Nr. 252/2005 sieht folgende Ausgleichsmaßnahmen vor:

  • Abzug vom Betriebseinkommen in Höhe von 4 % (6 % für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten) des Betrags der jährlichen Abfertigung, die an Zusatzrentenformen entrichtet wird;
  • Freistellung von der Beitragszahlung an den Garantiefonds (gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 297/1982) in Höhe von 0,20 % des Jahreseinkommens, was dem Prozentsatz des an die Zusatzrentenformen abgeführten anreifenden TFR entspricht;
  • Kürzung der geringeren Beiträge (gemäß G.D. 203/2005) durch die Freistellung von der Zahlung von Sozialbeiträgen an die Verwaltung der temporären Leistungen der INPS (für jeden Arbeitnehmer und mit dem gleichen Prozentsatz des an die Zusatzvorsorge entrichteten TFR) in Höhe von 0,28 %.

Diesen drei, ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ist noch ein indirekter Vorteil hinzuzufügen, nämlich die Nichtaufwertung des TFR gemäß den Bestimmungen von Art. 2120 des italienischen ZGB (1,5 % + 75 % des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Familien von Arbeiter:innen und Angestellten).

Für den Fall, dass das Unternehmen (gemäß den Bestimmungen des jeweils geltenden Kollektivvertrags oder einer spezifischen Betriebsvereinbarung) auch einen Anteil zu seinen Lasten an den Rentenfonds Laborfonds zahlt, ist darauf zu achten, dass dieser Betrag vollständig abzugsfähig ist, da er für das Unternehmen einen Aufwandsposten darstellt, und dass der Arbeitgeber bei Beitragszahlungen an Zusatzrentenformen nicht den ordentlichen INPS-Beitrag (in der Regel 23,81 %) entrichtet, sondern den sog. Solidaritätsbeitrag von 10 %.

Weitere Vertiefungen für Unternehmen finden Sie auf der Website des Verwaltungsdienst Pensplan Centrum AG.

Die Unternehmen leisten durch den Arbeigeberbeitrag auch einen konkreten Beitrag zum Welfare und können dadurch eine stärkere Mitarbeiterbindung aufbauen, denn dieser Betrag ist de facto ein zusätzliches Lohnelement und bietet außerdem die Möglichkeit, differenzierte Einzahlungen anzubieten (individueller Arbeitgeberbeitrag).

Konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Weiterbildungsangebote

Laborfonds unterwegs in den Unternehmen

Exklusiv1

Damit alle Arbeitnehmer:innen über die Möglichkeiten und Vorteile der Einschreibung in Laborfonds informiert werden können, bietet der Fonds ein Treffen mit seinen Experten mittels Versammlungen im Betrieb an (diese können zwischen 1 Std und 2 Std, je nach Wunsch, variieren).
Die Treffen können auch als Webinar organisiert und aufgezeichnet werden.

Der Zusatzrentenfonds Laborfonds bietet den Unternehmen auch kostenlose Weiterbildungsinitiativen für Personalbüros und Führungskräfte an.

Exklusiv2

Gerne kann auch mehrsprachiges Informationsmaterial angefragt werden.

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