
Überprüfen Sie es hier die Voraussetzungen
Privatsektor
- Pensionierung
- mindestens 5 Mitgliedschaftsjahre in einer Zusatzrentenform
Anm.: Die Rentenleistung kann bis zu 5 Jahren vor Bezug der öffentlichen Rente erfolgen, falls die Arbeitstätigkeit beendet wurde und eine Arbeitslosigkeit von über 48 Monaten folgt
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Öffentlicher Sektor
- Pensionierung
- mindestens 5 Mitgliedschaftsjahre in einer Zusatzrentenform
Anm.: Im Falle der Beendigung der Erwerbstätigkeit kann die Rentenleistung vor Bezug der öffentlichen Rente ausgezahlt werden, sofern das Mitglied seit mindestens 15 Jahren im Fonds eingeschrieben ist und es in weniger als 10 Jahren das Anrecht auf die Altersrente erreicht
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