Regionale Förderung der Einschreibung von Neugeborenen

02.07.2025

In den letzten Tagen wurde der Gesetzentwurf „Förderung der Einschreibung von Neugeborenen in eine Zusatzrentenform” vorläufig verabschiedet.

Es handelt sich um eine Initiative, die darauf abzielt, die „Kultur” der Zusatzrente schon im Kindesalter zu fördern.  Nach der Sommerpause wird der Gesetzentwurf vom Regionalrat behandelt: Derzeit ist diese Regelung daher noch nicht in Kraft (im Falle der Verabschiedung wird das voraussichtlich im September/Oktober dieses Jahres der Fall sein).

 

Wenn Sie bereits Mitglied bei Laborfonds sind, können Sie den Antrag stellen, sobald das Genehmigungsverfahren für den Gesetzentwurf abgeschlossen ist.
Wenn Sie noch nicht Mitglied von Laborfonds sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um den ersten Schritt zu tun. Um den Beitrag der Region zu beantragen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung für Ihr Kind bereits Mitglied sein.

 

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Voraussetzungen für die Antragstellung (Wohnsitz, Alter der Kinder) finden Sie auf der Website von Pensplan Centrum SpA, die regelmäßig aktualisiert wird.


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