Der Rentenfonds Laborfonds
Laborfonds ist der Rentenfonds für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Arbeitgebern, die in der Region Trentino-Südtirol tätig sind. .
Er ist ein gemeinnütziger Verein und wird von Vertretern geleitet, die von den Mitgliedern (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber) selbst gewählt werden. Laborfonds handelt im ausschließlichen Interesse seiner Mitglieder.
Laborfonds ist ein geschlossener Zusatzrentenfonds mit individueller Kapitalisierung (jedes Mitglied ist Inhaber einer individuellen Position im Fonds, getrennt von allen Anderen) und definierter Beitragszahlung (die Höhe der Leistungen wird auf der Grundlage der geleisteten Zahlungen berechnet): Ziel des Fonds sind Rentenleistungen, die zusätzlich zu jenen des staatlichen Rentensystems erbracht werden.
Dem Fonds können auch steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige der Mitglieder beitreten.
Laborfonds: Häufig gestellte Fragen.
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Vorteile von Laborfonds.
Durch den Aufbau von einer Position in der Zusatzvorsorge können Sie in Zukunft die öffentliche Pflichtrentenversicherung ergänzen.
Wenn Sie bereits in jungen Jahren, auch mit sehr kleinen Beträgen, in eine Zusatzrente investieren, haben Sie den Vorteil, im Alter bereits einen Sparweg für Ihre Zukunft nach dem Arbeitsleben, eingeschlagen zu haben.
Wussten Sie, dass auch Ihr Arbeitgeber einen Beitrag auf Ihre Position im Laborfonds leisten wird? Es ist der Beitrag des Arbeitgebers, der in vielen Kollektivverträgen vorgesehen ist.
Sie können alle Übersichten der Kollektivverträge konsultieren, um herauszufinden, welche Beitragsregeln für Ihre Kategorie gelten: Anteil des anreifenden TFR, Anteil zu Lasten des Arbeitgebers und Anteil zu Lasten des Arbeitnehmers.
Wie kann ich beitreten?
Sie haben 3 Möglichkeiten, Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei Laborfonds auszufüllen und einzureichen: im Unternehmen, über ein direkt mit Laborfonds vertragsgebunden Patronat oder ein Steuerbeistandszentrum (CAF) und indem Sie den Antrag auf Ausdruck des Formulars in Papierform übermitteln.
News und Infos.
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05.04.2023
Wichtige Informationen für Mitglieder, die eine/n Begünstigte/n im Falle des vorzeitigen Ablebens ernannt haben