News

08.01.2021

Öffnung Schalter und Telefonbereitschaft

Die Schalter in Bozen und Trient öffnen wieder für den Publikumsverkehr. Aufgrund der herrschenden Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 ist es nur möglich die Büros auf Vormerkung und mit Mundschutz zu betreten.
Für Ihre Sicherheit und für jene der Mitarbeiter bitten wir Sie, nicht ohne Vormerkung und nur während den Öffnungszeiten die Büros aufzusuchen.

HIER VORMERKEN

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag durchgehend von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag Vormittag von 8.00 bis 12.30 Uhr.
Gerne antworten wir Ihnen auch weiterhin per Mail. Schicken Sie Ihr Anliegen einfach anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

15.12.2020

Spezial-Wahlen – 15.12.2020

Mit der Einberufung der Wahlen zur Erneuerung der Delegiertenversammlung von Laborfonds (15. Oktober 2020) haben die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche Mitglieder des Fonds sind, die nach Wahlkollegium geteilten Kandidatenlisten, abgegeben.

Wie in der Wahlordnung (Art. 5.5) vorgesehen, findet keine Wahl zur Ermittlung der Delegierten statt, welche die Arbeitgeber der Wahlkollegien von Trient und Bozen sowie jener der eingeschriebenen Arbeitnehmer für das Wahlkollegium von Trient vertreten, da diese Einheitslisten abgegeben haben.

05.11.2020

UPDATE - Ausschreibung der Wahlen zur Erneuerung der Delegiertenversammlung des Fonds

Sehr geehrte Gründungsparteien,

in Bezug auf unser Schreiben vom 15.10.2020, welches Sie beiliegend nochmals zur Erinnerung finden, möchten wir Ihnen mitteilen, dass es aufgrund des erneuten epidemiologischen Notstandes und den sowohl vom Ministerratspräsidenten als auch von den Landeshauptleuten der Provinzen Trient und Bozen beschlossenen restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, notwendig ist, den Ablauf festzulegen, nach denen es allen interessierten Parteien weiterhin möglich ist, innerhalb der verbindlichen Frist, am 30. November um 17.00 Uhr, die Kandidatenlisten zur Erneuerung der Delegiertenversammlung des Zusatzrentenfonds Laborfonds, zu hinterlegen.

Zusätzlich und als Alternative zur persönlichen Hinterlegung der Listen in einem der beiden Büros des Fonds (Bozen, R. Sernesistraße 34 und Trient, Piazza Erbe, 2) ist es nun auch möglich, die Hinterlegung mittels PEC unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., immer unter Einhaltung der bereits festgelegten und mitgeteilten Bedingungen und Fristen, vorzunehmen.

22.10.2020

AUSZAHLUNG DER ZUSATZRENTENLEISTUNG IN FORM VON RENTE – NEUE KONDITIONEN AB 2021

AUSZAHLUNG DER ZUSATZRENTENLEISTUNG IN FORM VON RENTE – NEUE KONDITIONEN AB 2021

Aufgrund der Verlängerung des Versicherungsabkommens mit Generali Italia AG bis 2029 zur Auszahlung der Zusatzrentenleistung in Form von Rente wurde der in derselben Vereinbarung vorgesehene garantierte Mindestzinssatz abgeändert.
Deshalb steht für Anträge um Auszahlung der Zusatzrentenleistung in Form von Rente, welche ab dem 1. Januar 2021 beim Zusatzrentenfonds eingehen, der technische Zinssatz von 1% oder 0% zur Auswahl.
Ab dem 1. Januar 2021 stehen also die technischen Zinssätze von 2% und 2,5% nicht mehr zur Verfügung.

12.05.2020

Delegiertenversammlung von Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses am Rechtssitz von LABORFONDS.

Gemäß Artikel 32, Absatz 3, des Statuts von LABORFONDS sind der Jahresabschluss, sowie die Berichte des Verwaltungsrats, des Aufsichtsrats und des unabhängigen Wirtschaftsprüfers, in den fünfzehn Tagen vor der Delegiertenversammlung zur Einsicht der Mitglieder des Fonds an dessen Rechtssitz zu hinterlegen.

Da derzeit der Zugang zu den Räumlichkeiten des Fonds im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen des Gesundheitsnotstands COVID-19 untersagt ist, können die Mitglieder eine Kopie der oben genannten Dokumente anfordern, indem sie eine E-Mail mit folgenden Informationen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden:

27.04.2020

Mitteilung an die Mitglieder der „Dynamischen Investitionslinie” – Änderung der Investitionspolitik

AB WANN TRETEN DIE ÄNDERUNGEN AN DER DYNAMISCHE LINIE IN KRAFT?
Die Änderungen werden sich ab 1. Juli 2020 auf die Dynamische Linie auswirken.

WAS ÄNDERT SICH?
Die wichtigsten Änderungen in der Dynamischen Linie betreffen die Erhöhung des Mindest- (von 30% auf 50%) und des Höchstanteils (von 60% auf 80%) der Investitionen in Aktien sowie die Erhöhung der Investitionen in anderen Währungen als dem Euro, innerhalb der vorgeschriebenen Höchstgrenze von 30%.
Ziel ist es dabei, die Dynamische Linie für aktuelle und potenzielle Mitglieder noch attraktiver zu gestalten, die - auch unter Berücksichtigung ihres Alters und damit des Zeithorizonts, der sie von der Pensionierung trennt - eine höhere Risikoneigung haben als die Mitglieder der Ausgewogenen Line oder der Vorsichtig-Ethischen Linie.

13.04.2020

ERNEUERUNG DES ABKOMMENS MIT DEM VERWALTUNGSSERVICE PENSPLAN CENTURM S.P.A.

Am 17. April 2023 ist eine neue Vereinbarung mit dem Verwaltungsservice Pensplan Centrum S.p.A. in Kraft getreten.

Die neue Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und sieht vor, dass der Service dem Laborfonds zahlreiche Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellt.
Wie bereits bekannt, ist das institutionelles Ziel von Pensplan Centrum, in der Region Trentino-Südtirol ein Vorsorgesparsystem zu fördern und zu entwickeln, um die Zukunft der Bürger/innen finanziell abzusichern.
Die Erneuerung des Abkommens wurde durch die Aktualisierung des regionalen Rechtsrahmens notwendig (siehe insbesondere Dekret des Präsidenten der Region vom 15. Juni 2022, Nr. 12 und Beschluss des Regionalaussschusses 29. Juni 2022, Nr. 134).

Die fruchtbare Zusammenarbeit, die Laborfonds als Bezugspunkt für die Arbeitnehmer in der Region Trentino-Südtirol sieht und ein Erfolgsprojekt im italienischen Panorama der geschlossenen Zusatzrentenfonds darstellt, wird also weiterhin fortgesetzt.

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Von Montag bis Donnerstag 8.00 – 17.00 Uhr durchgehend

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

(Ruhetage oder vorübergehende Änderungen der Öffnungszeiten finden Sie im Bereich News der Website)

BOLZANO
Mustergasse 11/13
Tel. 0471 31 76 70

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TRENTO
Via Gazzoletti, 47
Tel. 0461 27 48 18

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